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sächsischen teils bei Preßburg, teils bei Wien stehenden Truppen
bei Bruck an der Leitha, nördlich vom Neusiedler See, in Aus-
sicht genommen war, sich nicht notwendig machen werde. Dagegen
sollte nun das gesamte sächsische Korps am 30. Juli bei Wien
in Kantonnements zwischen Mödling, Vöslau und Laxenburg
zusammengezogen werden. Der unter dem Kronprinzen vereinigte
Teil hatte schon am 20. Juli nach einer Parade vor dem Erzherzog
Albrecht und dem Kronprinzen und dann zu Schönbrunn vor
König Johann südlich von Wien an der Straße nach Baden
Kantonnements bezogen.
Bevor die Verhandlungen zu Nikolsburg begannen, hatte
Kaiser Franz Josef Beust zu sich berufen und ihm in Gegenwart
des Ministers des Äußeren, Grafen Mensdorff und des Ministers
Grafen Esterhazy, eröffnet, er sei zum Frieden entschlossen, werde
jedoch den Krieg fortsetzen, wenn König Johann es verlange.
Beust, der über diese Eventualität sich schon mit dem Könige
verständigt hatte, antwortete: „Wenn umgekehrt Eure Moajestät
erklärten, den Krieg fortzuführen, jedoch Frieden schließen zu
wollen, falls der König es verlange, würde mein Herr erwidern,
er sei bereit, bis auf das Außerste im Kampfe auszuharren. Aber
auf dem Krieg zu bestehen, da Eure Moajestät Frieden schließen
wollen, hieße eine Verantwortung übernehmen, die der König
nicht übernehmen kann.“ Darauf verlangte der Kaiser zu wissen,
welche Bedingungen der König stelle. Beust erwiderte: „Integri-
tät Sachsens und dessen Beitritt zum Süddeutschen Bunde.“ Beides
wurde zugesagt und Beust begab sich mit den beiden Ministern
auf die Staatskanzlei, wo die entsprechenden Instruktionen für
die österreichischen Bevollmächtigten aufgesetzt wurden.
Diese den Denkwürdigkeiten Beusts selbst entnommene Dar-
stellung gibt zunächst zu der Frage Veranlassung: Waren denn
seinerzeit bei der Entschließung, sich Osterreich ganz in die Arme zu
werfen, keinerlei Vereinbarungen über die Zukunft Sachsens ge-
troffen worden, für den Fall, daß der Feldzug unglücklich endete?
Leider muß diese Frage verneint werden. Die Vereinigung der
sächsischen Truppen mit dem österreichischen Heere war ohne jede
Vertragsbedingung erfolgt; nur über die eventuelle Beteiligung