Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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haftet wurden, brach der Lärm am 17. April 1831 erneut los, 
und der Straßenpöbel mit seinen Gesinnungsgenossen befreite die 
Gefangenen. Man wurde ihrer zwar wieder habhaft, aber doch 
nur mit großen Schwierigkeiten, bei deren Bekämpfung sich die 
Kommnnalgarde recht unzuverlässig erwies und sich sogar der 
Prinz Johann und der Generalleutnant von Gablenz Insulten 
ausgesetzt sahen. Als am folgenden Tage die nun ohne die 
Kommunalgarden vorgehenden Truppen endlich Feuer gaben, wurde 
der Unfug ohne weitere Schwierigkeiten abgestellt. 
Aus ähnlichen Gründen wie in Dresden entstanden in Leipzig 
Unruhen, die von den mittleren und unteren Schichten der Be- 
völkerung ausgingen, während der Magistrat, der Handelsstand, die 
Universität und die Buchhändlerschaft die Regierung ihrer völligen 
Ergebenheit versicherten. Diese Unruhen mußten am 30. Aug. 
ebenfalls durch das Einschreiten des Militärs gedämpft werden. 
Gegenüber so vieler, in weiten Kreisen sich zeigender poli- 
tischer Unfähigkeit und Undankbarkeit war es um so mehr mit 
bewundernder Anerkennung aufzunehmen, daß der Regent, glück- 
lich beraten von Bernhard von Lindenau, ruhig fortfuhr, die 
engen Bahnen und beschränkten Gesichtskreise des bisherigen 
Sachsen zu erweitern. Auf den 1. März 1831 wurde schon der 
Landtag wieder einberufen, dessen Zusammentritt erst für 1832 
in Aussicht genommen war, und hierbei bewies die Regierung 
ihr Verständnis für die Lage, indem sie nicht auf Anregungen 
aus der Versammlung wartete, sondern mit einem fertigen Pro- 
gramm vor sie trat. Von dem Minister von Nostitz und Jäncken- 
dorf, der als Landtagsmarschall amtierte, wurden drei Gesetz- 
entwürfe vorgelegt, eine Verfassung, eine Städteordnung und ein 
Ablösungsgesetz, zugleich auch eine Übersicht des gesamten Staats- 
haushaltes, damit auf Grund einer Kenntnisnahme der Ein- 
künfte vom Kammervermögen usw. die königliche Zivilliste und 
die Apanagen für die Prinzen festgesetzt werden könnten; es wurde 
dabei erklärt, daß alle diese und andere fiskalische Einkünfte mit 
der Steuerkasse vereinigt und damit der bisherigen ebenso kost- 
spieligen wie umständlichen Doppelverwaltung ein Ende gemacht 
werden solle. Bei den Verhandlungen wurden zunächst die alten
	        
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