Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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einem Wunsche des Kronprinzen entsprechend, eine vom König 
von Preußen bestimmte Kommission unter Leitung des Generals 
von Fransecky in der ersten Septemberwoche die Inspizierung vor- 
nahm und den durchaus mustergültigen Zustand der Armee an- 
erkennen konnte. 
Bei dieser Umgestaltung standen dem Kronprinzen zwei vor- 
zügliche Kräfte zur Verfügung, die er selbst in der Praxis kennen 
gelernt und herangezogen hatte: für die Ausbildung der Reiterei 
General Senfft von Pilsach, für das Gesamtwerk der neue Kriegs- 
minister von Fabrice. Als letzterer 1884 sein 50 jähriges Dienst- 
jubiläum feierte, konnte in seiner Ansprache Prinz Georg im Rück- 
blick auf jene Zeit treffend sagen: „Durch alles, was Sie in langen 
Jahren getan haben, ist Ihr Name mit der sächsischen Armee 
unauslöschlich verbunden und wird es bleiben, solange man von 
einer sächsischen Armee spricht. Wir werden es nie vergessen, 
welche Verdienste Sie sich um die Armee erworben haben, nament- 
lich in jener Zeit nach dem österreichischen Kriege, die ich eine 
der kritischsten Perioden nenne, die je eine Armee durchgemacht 
hat“ usw. 
Nach der Annahme der Bundesverfassung durch die Kam- 
mern verließen auf Grund der Konvention vom 7. Febr. die 
preußischen Garnisonen von Dresden (Kaiserin-Elisabeth-Regi- 
ment) und der anderen Garnisonorte, mit Ausnahme von Leipzig, 
Bautzen und dem Königstein im Laufe des Mai Sachsen. Den 
am 27. Mai abziehenden Offizieren des Elisabeth-Regiments gaben 
der Kronprinz, Prinz Georg und mehrere höhere sächsische Offi- 
ziere noch eine Strecke weit das kameradschaftliche Geleit. Die 
Besatzungen von Leipzig und Bautzen folgten am Ende des Jahres 
gemäß einer Kabinettsorder König Wilhelms, die mit Courtoisie 
am 12. Dez. 1867, dem 66. Geburtstag König Johanns er- 
lassen wurde. 
Neben dem militärischen Leben aber hatte auch das poli- 
tische ein ganz anderes Angesicht bekommen. Am 12. Febr. 1867 
fanden auf Grund des allgemeinen und geheimen Wahlrechts die 
Wahlen zum konstituierenden norddeutschen Reichstag statt, der 
schon am 24. Febr. eröffnet wurde. Der Bismarcksche Entwurf
	        
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