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betreffenden Rittergutes von mindestens 4000 Talern. Außerdem
ernannte der König noch sechs Bürgermeister unter möglichster
Berücksichtigung aller Teile des Landes nach seinem Gefallen,
zu denen dann noch die ersten Magistratspersonen der Städte
Dresden und Leipzig traten; die Verfassungsänderung von 1868
brachte noch fünf weitere vom König nach freier Wahl auf
Lebenszeit zu bestimmende Mitglieder in die Kammer. Auf
Antrag der Stände wurden der ersten Kammer noch hinzugefügt
die volljährigen Prinzen des königlichen Hauses; bald sah man
den Prinzen Johann in äußerst sachkundiger Weise mit Regel-
mäßigkeit und Interesse an den Verhandlungen teilnehmen. Den
alten Ständen gehörten schon als erste Klasse an ein Vertreter
des Hochstiftes Meißen, der Besitzer der Herrschaft Wildenfels,
ein Vertreter der fünf Schönburgschen Rezeßherrschaften und ein
Abgeordneter der Universität Leipzig, als zweite Klasse ein Ab-
geordneter des Kollegiatstiftes zu Wurzen, ein Vertreter der vier
Schönburgschen Lehnsherrschaften und 22 Vertreter der Ritter-
schaft; von der Ritterschaft der Oberlausitzer Stände waren herüber-
genommen die Besitzer der Standesherrschaften Königsbrück und
Reibersdorf, und ferner der Dekan des Domstiftes zu St. Petri
in Bautzen. Neu dagegen traten hinzu der evangelische Oberhof-
prediger und der Superintendent zu Leipzig. Es zählte also
die erste Kammer, ungezählt die königlichen Prinzen, 41 (jetzt 46)
Mitglieder. .
Auch in der zweiten Kammer war die Ritterschaft noch einmal
mit 20 von den damals auf 75 normierten Abgeordneten vertreten;
außer ihnen sollten noch 25 Vertreter des Bauernstandes, 25 der
Städte und fünf Vertreter des Handels= und Fabrikwesens Mit-
glieder sein. Es fällt hierbei die starke Betonung der Landwirt-
schaft auf, die ja auch in der ersten Kammer die Majorität hatte.
Der Landtag begründete dies mit der allerdings kühnen Behaup-
tung, daß der wirtschaftliche Schwerpunkt des Landes bei dem
gegenwärtigen Niedergange des Handels allein im Landbau liege.
Interessant vom heutigen Standpunkte aus waren die Bestim-
mungen über die Wahl der Mitglieder. Jene 20 von der Ritter-
schaft wurden in den Kreisversammlungen und der Oberlausitzer