Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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seltene Festtage. Am 10. Nov. 1822 hatte die Prokurations-= 
vermählung des Prinzen Johann mit der Prinzessin Amalia 
von Bayern stattgefunden, der dann am 21. Nov. die eigent- 
liche Hochzeit in Dresden gefolgt war. Nun hatte man sich schon 
lange im ganzen Lande auf die Jubelfeier der goldenen Hochzeit 
vorbereitet, für die die Tage vom 7.—12. Nov. anberaumt waren. 
Am Haupttage, dem 10. Nov., empfing das königliche Paar er- 
neut den Segen durch den Bischof Forwerk in dem Eckparade- 
saale des königlichen Schlosses. An der Spitze der vielen fürst- 
lichen Gratulanten erschien mit seiner Gemahlin Kaiser Wilhelm, 
der schon in herzlichster Weise auf die Einladung geantwortet 
und sich dabei auf die mannigfachen Schicksalsfügungen bezogen 
hatte: „Der Rückblick auf Deine 50jährige Ehe,“ so schrieb er, 
„ist ein glücklicher, aber die Zeit ist auch nicht ohne schmerzliche 
Familienereignisse dahingegangen! Das ist nun einmal das 
Schicksal, das uns hinieden bestimmt ist, wo Licht und Schatten 
wechseln sollen.“ — Es ist selbstverständlich, daß sich die Liebe 
und Teilnahme des Landes in zahllosen Deputationen und 
Adressen an den Tag legte, daß kostbare und geschmackvolle Auf- 
züge das Jubelpaar zu erfreuen bestimmt waren; aber die Haupt- 
freude für König und Königin bildeten doch die zum Zwecke milder 
und gemeinnütziger Stiftungen im Lande aufgesammelten über 
700000 Mark. Davon wurden zunächst zwei Stiftungen be- 
gründet, die Johann= und die Amalienstiftung, jede zu 300000 
Mark; jene diente zur Förderung allgemeiner Bildungszwecke, 
diese zu gleichem Zwecke namentlich für das weibliche Geschlecht. 
Es blieb dann immer noch genug übrig für den goldenen Sti- 
pendienfond zur Unterstützung begabter Studierender. Zur Er- 
innerung und um seinem Danke Ausdruck zu geben, begrün- 
dete das Jubelpaar ebenfalls eine Stiftung in der Höhe von 
30000 Mark, deren Zinsen von 90—150 Mark an solche 
hilfsbedürftige und würdige Ehepaare zu verteilen sein sollten, 
die ebenfalls das goldene Ehejubiläum begingen; ganz besonders 
war dabei hervorgehoben, daß bei der Verteilung keine Rücksicht 
auf die Glaubensverhältnisse genommen werden sollte. 
Gewiß waren namentlich nach dem noch nicht lange über-
	        
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