Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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denn ein Königlich Wort soll man nicht drehen noch deuteln!“ 
Dem entsprach auch der erste Regierungserlaß des neuen Königs, 
worin es nach der Mitteilung von dem Ableben seines königlichen 
Vaters und der Außerung seines Vertrauens auf die Dienstpflicht, 
die Treue und den Gehorsam der Untertanen am Schlusse hieß: 
„Dagegen versichern Wir sie Unserer auf Handhabung von Recht 
und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten 
des Landes unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, 
werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Bestim- 
mungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht erhalten 
und beschützen.“ Dem entsprach es ferner, daß sich der neue König 
am 29. Okt. im Beisein der beiden Präsidenten des Landtags 
auf die Verfassung verpflichtete. Dem entsprach es vor allem, 
daß er durch die Tatsachen seiner Regierung stets seine voll- 
kommene Würdigung des Verfassungslebens bewiesen hat. 
Demgemäß trat König Albert in der Verwaltung und Gesetz- 
gebung seines Landes nur dann persönlich hervor, wenn Repräsen- 
tation, Durchführung des von den Kammern Beschlossenen oder 
Pflichten nach außenhin ein solches Hervortreten erheischten. Ja, er 
vermied es geradezu möglichst, in den innerpolitischen Dingen die 
Initiative zu ergreifen, und bekannt ist sein Wort, daß das Volk 
nicht alles von oben erwarten solle. Deshalb wählte er auch seine 
Ratgeber, wenn wir von einem Ausnahmefalle der späteren Jahre 
absehen wollen, nicht nach persönlichen Motiven, sondern nur mit 
Rücksicht auf ihre fachliche Tüchtigkeit und sachlichen Kenntnisse. 
Ministerpräsident blieb der hochverdiente Richard von Friesen, 
dem gelegentlich der goldenen Hochzeit König Johanns auch Kaiser 
Wilhelm I. durch Verleihung des höchsten preußischen Ordens 
seine Anerkennung bewiesen hatte. Als er am 1. Nov. 1876 nach 
Vollendung seines 68. Lebensjahres sich von den Staatsgeschäften 
zurückzog (gest. 25. Febr. 1884 zu Dresden), folgte ihm im Vorsitze 
des Staatsministeriums Georg Friedr. Alfred von Fabrice, dessen 
hervorragende Eigenschaften sowohl als Militär wie als Diplomat 
schon früher in diesen Zeilen ihre Würdigung erfahren haben. 
Die Gnade seines Königs erhob ihn gelegentlich seines 50jähr. 
Dienstjubiläums 1884 in den Grafenstand. Der schönen und an-
	        
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