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und weil nur wenige Gemeinden bisher davon Gebrauch gemacht
hätten.
Eine Erbschaft ganz anderer Art reichte noch aus den Jahren
1870 und 1871 herüber. Bekanntlich wurde am 18. Juli 1870 in
Rom das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes verkündet und
der katholischen Christenheit durch eine Enzyklika bekannt gegeben.
König Johann und Kronprinz Albert standen, wie durch die Mit—
teilungen des damaligen Ministers des Kultus von Falkenstein
bezeugt ist und schon früher erwähnt wurde, dem neuen Dogma
ablehnend gegenüber, wie damals überhaupt die Mehrzahl der
deutschen Katholiken. Zur Veröffentlichung der Enzyklika bedurfte
es fernerhin der Einwilligung der Regierung. Sie wurde von
dem damaligen Bischof Forwerk, der im allgemeinen als ein
sehr maßvoller Geistlicher betrachtet wurde, am 26. April 1871
durch Eingabe bei dem Kultusminister von Falkenstein nach-
gesucht; der Bescheid darauf wurde am 26. Juni 1871 erteilt und
lautete, wie nicht anders zu erwarten war, ablehnend. Mittler-
weile aber hatten im Mai des Jahres die deutschen Bischöfe ihre
Jahresversammlung in Fulda abgehalten und in einem Hirten-
briefe zur festlichen Begehung des 25jährigen Papates Pius'’ IX.
aufgefordert; in dieses Rundschreiben war auch eine Übersicht
über die Ereignisse und Ergebnisse des Papsttumes Pius' LX.
also auch die Verkündung der Unfehlbarkeit eingefügt worden.
Während nun in Preußen in der weiteren Folge die scharfen
Differenzen zwischen Staat und Kirche entstanden, die unter
dem Namen Kulturkampf bekannt sind, und natürlich auch
in dem streng protestantischen Sachsen die Gemüter aufregten,
wurde in dem von dem Priester Wahl, dem nachmaligen (seit
1892) Dekan zu St. Petri in Bautzen und Bischof für Sachsen,
redigierten Katholischen Kirchenblatt für Sachsen am 30. Junie
1873 die Behauptung aufgestellt, die Verkündigung der päpstlichen
Infallibilität sei zwar von der Regierung nicht gestattet worden,
das Dogma sei aber doch rite promulgiert worden durch die Ver-
lesung des Fuldaer Hirtenbriefes von den Kanzeln, der die Unfehl-
barkeitserklärung mit enthalten habe. Dieser Artikel, in dem man
sich also brüstete, der Staatsregierung ein Schnippchen geschlagen