Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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sprach sich die evangelisch-lutherische Kirchenkonferenz in Meißen 
am 10. Juni 1874 sehr energisch gegen die Einführung der obli- 
gatorischen Zivilehe aus, und dementsprechend stimmte Sachsen 
im Bundesrate mit der Minorität, der u. a. auch Sachsen-Weimar, 
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, im ganzen 
17 Stimmen, angehörten, gegen die Majorität von 41 Stimmen, 
welche für das Zivilstandsgesetz war. Die infolge der Neuord- 
nung in ihrem Einkommen durch den Wegfall der Stolgebühren 
geschädigten Geistlichen bildeten den Gegenstand der Vorlage vom 
Februar 1876 an den Landtag, die die Entschädigung der Geist- 
lichen behandelte. 
Wenn man kirchlicherseits aber von der Einführung der Zivil- 
standsgesetze einen namhaften Rückgang des kirchlichen Sinnes 
befürchtet hatte, so traf diese Befürchtung nicht zu. Wenn auch 
im Jahre 1876 die Zahl der verweigerten Taufen 337, die der ver- 
weigerten Trauungen 286 betrug, so zeigte sich das doch mehr als 
sozialdemokratische Modesache und nahm bald wieder ab. 1884 
betrug die Zahl der verweigerten Taufen nur 23, die der Trauungen 
nur noch 30. Allerdings zeigte sich, ganz parallel gehend mit dem 
Anwachsen der sozialistischen Bewegung, 1895 auch wieder ein 
Anwachsen der Tauf= und Trauverweigerungen, nämlich bezw. 115 
und 286. Aber man konnte sich billig fragen, ob diese Elemente 
überhaupt für eine christliche Kirche noch begehrenswert waren. In 
dieses Kapitel gehören auch die Austritte aus der evangelischen 
Landeskirche in Verbindung mit dem großen Streik der Textil- 
arbeiter in Krimmitschau während des Winters 1903/04. Dahin- 
gegen zeigte die protestantische Kirche doch auch wiederum An- 
ziehungskraft genug, um 1877—1895 1593 Übertritte aus der 
katholischen Kirche hervorzurufen, während in derselben Zeit nur 
543 Ubertritte zur katholischen Kirche zu registrieren waren. Frei- 
lich kam der katholischen Kirche starker Zuwachs durch polnische und 
namentlich tschechische Einwanderung, die auch eine wirtschaftliche 
und soziale Gefahr in sich barg. Deshalb richteten im April 1902 
die Großindustriellen Sachsens eine Petition an die Regierung, 
beim Bundesrate ein sofortiges Verbot gegen diese Einwanderung 
zu erwirken. Der protestantischen Kirche aber lag es bei dem starken 
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