Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Heiterkeit der Kammer sich folgenden Satz geleistet: „Und wenn in 
Berlin im Preßbureau der Konzertmeister mit der Geige anfängt, 
brüllt der ganze Chor. Und auch dann brüllt er mit, wenn einmal 
die Strömung eine andere ist: erst war es in Dur und das andere 
Mal in Moll, ganz gleich, geschrieen wird, wie kommandiert wird!“ 
Diese Debatte erhielt ihre besondere und weit über Sachsens 
Grenzen hinaus bemerkte Bedeutung dadurch, daß auch der Mi- 
nister des Innern, damals von Nostiz-Wallwitz, zweimal das Wort 
ergriff und den Nationalliberalen in erregter Weise Mangel an 
sächsischem Patriotismus vorwarfs, ja mit Beziehung auf ihre Presse, 
wenn auch nicht mit ausdrücklichen Worten, Neigung zu Landes- 
verrat zuschob. Derselbe betonte auch noch späterhin, am 30. Okt. 
1877, als es sich um das Budget und um die noch zu besprechende 
Eisenbahnfrage handelte: „Die sächsische Regierung werde fort- 
fahren, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln diejenigen 
Rechte Sachsens zu verteidigen, die Sachsen bedürfe, um seinc 
seitherige ehrenvolle Stellung in der Mitte der deutschen Bundes- 
staaten zu behalten.“ Und als dann die sächsische Regierung der 
preußischen das Recht bestritt, die Berlin-Dresdener Eisenbahn 
in ihre Verwaltung zu nehmen, das von beiden Regierungen ein- 
gesetzte Schiedsgericht aber, das Ober-Apell.-Gericht zu Lübeck, am 
10. Juli im wesentlichen zugunsten der preußischen Regierung ent- 
schieden hatte, konnte am 26. Nov. 1877 das Mitglied der ersten 
Kammer, der Kammerherr Bernhard Edler v. d. Planitz auf Naun- 
dorf, ohne vom Präsidenten zur Ordnung gerufen zu werden, der 
preußischen Regierung tendenziöse Beeinflussung des Richterstandes 
vorwerfen: ein Prozeß Arnim oder die Lübecker Entscheidung 
bezüglich der Berlin-Dresdener Bahn würde in Sachsen unmög- 
lich sein. Dieser Angriff war, abgesehen von seiner Haltlosig- 
keit, um so bedauerlicher, als damals im Bundesrate (28. Febr.) 
und im Reichstage (24. April) die Entscheidung gefallen war, als 
Sitz des Reichsgerichtes Leipzig zu nehmen. Diesem Bedauern gab 
in der ersten Kammer der Leipziger Oberbürgermeister Dr. Georgi, 
in der zweiten Kammer der frühere Leipziger Bürgermeister 
Dr. Stephani Ausdruck. Erst am 3. Dezember nahm der Minister 
von Nostiz-Wallwitz in der zweiten Kammer Gelegenheit, auch
	        
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