Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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über eine ablehnende Antwort bei der damals in Sachsen herrschen- 
den Stimmung klar war. Als man nun nachträglich diese Ge- 
nehmigung nachsuchte, erhielt man tatsächlich eine ganz entschiedene 
Abweisung. Diese Stellungnahme der sächsischen Regierung 
kam schon am 12. Febr. 1877 im preußischen Abgeordneten- 
haus zur Sprache gelegentlich der Übernahme der Zinsgarantie 
des Staates für eine Prioritätsanleihe der Berlin-Dresdener Eisen- 
bahngesellschaft. Regierungsseitig berief man sich hierbei auf einen 
mit Sachsen am 6. Juli 1872 abgeschlossenen Staatsvertrag und 
stellte bei weiterem Widerstreben Sachsens die Berufung an den 
Bundesrat in Aussicht. Schon am 15. Febr. ging Preußen in 
der angekündigten Weise vor auf Grund des Art. 76 der Reichs- 
verfassung, der Streitigkeiten zwischen den einzelnen Bundesstaaten 
nicht rein privatrechtlicher Natur auf Anrufen des einen Teiles 
zur Erledigung an den Bundesrat verweist. Nachdem mittler- 
weile am 26. Febr. vom preußischen Abgeordnetenhause die Regie- 
rungsvorlage, die Berlin-Dresdener Bahn betreffend, angenommen 
worden war, beschloß der Bundesrat am 16. März, daß der 
Streit zwischen Preußen und Sachsen durch das ganz unparteiisch 
erscheinende Ober-Appellationsgericht der Hansa-Städte zu Lübeck 
entschieden werden solle. Dieser Entscheid erging am 10. Juli 
zugunsten Preußens, wenn auch mit einigen Einschränkungen zu- 
gunsten der Eisenbahnoberhoheit Sachsens. Wohl oder übel mußte 
sich dieses fügen. Aber es versuchte nun die Rentabilität der 
preußisch gewordenen Bahn dadurch zu verringern, daß es die 
Transporte, welche bisher den einen Monat der Berlin-Dresdener, 
den andern der Berlin-Anhalter Bahn überwiesen worden waren, 
nun ausschließlich der Berlin-Anhalter Bahn zukommen ließ, die 
damals noch nicht in den Händen des preußischen Staates war. 
Schon damals erkannte man das Gefährliche eines solchen Vor- 
gehens für den Fall, daß Preußen, damals schon im Verwaltungs- 
besitz der Bahnen Halle-Sorau-Guben und Halle-Kassel, Gleiches 
mit Gleichem vergelten und nach Möglichkeit den Güterverkehr unter 
Vermeidung der sächsischen Bahnen um Sachsen herumleiten würde. 
— Die Stimmung im Lande aber zeigte sich in dem Ausfall der 
Ersatzwahlen vom 19. Sept., die an Stelle der 13 ausscheidenden 
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. II. 35
	        
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