Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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schluß an den preußisch-hessischen Zollvertrag gewinnen und schlossen 
am 27. Mai 1829 einen bis zum Jahre 1841 gültigen Vertrag, 
wonach gegenseitige Zollfreiheit für alle inländischen Erzeugnisse 
der Natur, des Gewerbefleißes und der Kunst zugestanden wurde. 
Die Kunde von den Berliner Verhandlungen über den Anschluß 
Bayerns und Württembergs hatte natürlich in den Kreisen des 
Mitteldeutschen Handelsvereins große Bestürzung erregt. Das 
sächsische Kabinett hatte noch während der Verhandlungen den 
Münchener Hof für den Mitteldeutschen Verein zu gewinnen ver- 
sucht, wie auch Osterreich hier insgeheim seinen Hebel angesetzt 
hatte. Aber es war alles vergeblich gewesen. Nun sollte es 
noch schlimmer kommen. In der richtigen Erkenntnis, daß die 
Verständigung mit Bayern-Württemberg nur dann reiche Frucht 
tragen könnte, wenn beide Zollgebiete durch eine zollfreie Straße 
verbunden wären, benutzte der preußische Minister von Motz die 
Eigensucht zweier ernestinischen Fürsten und brachte am 3. Juli 
mit Meiningen, am 4. Juli 1829 mit Gotha, dessen Herzog 
Ernst III. selbst nach Berlin eilte, einen Vertrag fertig, wonach 
die beiden genannten Staaten und Preußen sich verpflichteten, 
gemeinsam einen großen zollfreien Straßenzug zu bauen, der 
von Langensalza über Gotha nach Zelle, von da in doppelter 
Zweigung über Meiningen nach Würzburg und über Suhl, Hild- 
burghausen, Lichtenfels nach Bamberg führen sollte. 
Durch diese Abmachung war ein tödlicher Streich gegen den 
Mitteldeutschen Handelsverein geführt worden. Daher kamen dessen 
Mitglieder im Juni 1829 zu Kassel in ihren erneut angesponnenen 
Verhandlungen zu keinem weiteren Ziele, als daß am 11. Okt. 
1829 die Verpflichtung, einseitig keinem anderen Zollvereine beizu- 
treten, bis zum Jahre 1841 verlängert wurde, bis zu welchem Jahre 
ja der preußisch-bayrische Vertrag währte. Aber weit entfernt, 
daß nun auch alle Staaten diese Vereinbarungen ratifizierten, 
machten Meiningen, Gotha, die reußischen Lande sogar mit Preußen 
Handelserleichterungen und Straßenbauten aus und versprachen, 
dem bayrisch-württembergischen oder dem preußisch-hessischen Zoll- 
vereine beizutreten, sobald sie ihrer Pflichten gegen den 
mitteldeutschen ledig wären. Sachsen selbst aber und Sachsen-
	        
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