Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Weimar knüpften die Ratifikation der Kasseler Abmachung an 
den Vorbehalt: vom Jahre 1835 müsse ihnen der Austritt frei- 
stehen, wenn sich bis dahin Preußen und Bayern zu einem Zoll- 
vereine verschmolzen hätten. 
Trotzdem man nun offenbare Feindseligkeit an den Tag ge- 
legt hatte, waren die drei leitenden Staaten doch nicht gewillt, 
die Beziehungen zu Preußen abzubrechen, sondern hofften sogar 
Preußens offenbares Entgegenkommen für sich ausnutzen zu kön- 
nen. Allein der Versuch Hannovers, für die Gesamtheit des 
Mitteldeutschen Vereins, wohl namentlich mit Rücksicht auf die 
mißzufriedenen thüringischen Staaten, ein Einverständnis mit 
Preußen zu erlangen, scheiterte an dem selbstverständlichen Ver- 
langen Preußens, nicht mit einer solchen vielköpfigen Menge, 
sondern nur mit den Einzelstaaten zu einem Abschluß zu kom- 
men. Infolgedessen versuchten weder Sachsen noch Kurhessen 
ein gleiches. Immerhin war der leitende preußische Minister 
von Eichhorn der Meinung, daß man am Ende Sachsen ent- 
gegenkommen könne, erhielt aber von Motz die Auskunft, daß 
die Vorteile für Sachsen größer seien, als für Preußen, und 
daß man darum ganz ruhig die Dinge sich entwickeln lassen 
könne. — Trotz der bisherigen Fehlschläge aller solcher Parti- 
kularversuche traten innerhalb des Mitteldeutschen Handelsvereins 
Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Kurhessen in dem Eim- 
becker Vertrage vom 27. März 1830 noch zu einem weiteren 
Sonderbunde zusammen, der zwar durch den Zutritt Kurhessens 
zu dem preußisch-darmstädtischen Zollverein am 25. Aug. 1831 
eine seiner Stützen verlor, aber sich noch mehrere Jahre eine 
Sonderstellung wahrte. 
Inzwischen aber hatte die Julirevolution in Paris der euro- 
päischen Welt ein ganz anderes Gesicht und naturgemäß auch 
den wirtschaftlichen Anschauungen eine neue Richtung gegeben. 
Kurz zuvor war Sachsen eine merkwürdige Aufgabe zugefallen, 
wie sie nur durch die vollkommene Unzulänglichkeit der ganzen 
Bundesverfassung verursacht werden konnte. In unflätiger Weise 
hatte sich Herzog Karl von Braunschweig gegen seinen bisherigen 
Vormund, seinen Oheim König Georg IV. von England seit
	        
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