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der geplanten Maßregeln, wie ein Artikel des „Dresdener Jour-
nals“ am 22. April bekannt gab, vorerst noch ausgesetzt, da die
Wahrscheinlichkeit vorliege, daß die beteiligten deutschen Regie-
rungen demnächst in neue Verhandlungen über eine allgemeine
deutsche Personentarifreform eintreten würden. Erst das Jahr
1908 brachte hier die gewünschte Einrichtung. Dagegen wurde
mittlerweile eine Steigerung der Preise für Rückfahrtkarten um
die Hälfte des Preisunterschiedes zwischen den preußischen und
sächsischen Rückfahrtkarten, d. h. um 6¼ Proz. der sächsischen
Preise verfügt. Bekanntlich hat der dann ins Leben getretene
neue Personentarif den auf ihn gesetzten finanziellen Erwartungen
keineswegs entsprochen. Da das Reisen im Durchschnitt teurer
geworden ist, so beschränkt sich das Publikum auf das Notwendigste,
und die Erhöhung der Preise für die 2. Klasse, vermehrt durch
einen erheblich höheren Ansatz der darauf gelegten Reichssteuer
und der Schnellzugszuschläge, hat sehr viel Leute, die sonst diese
Klasse regelmäßig zu benutzen pflegten, veranlaßt, die 3. Klasse
zu bevorzugen und in der 4. Klasse findet man heute vielfach
Publikum, das früher die dritte zu frequentieren pflegte.
Zum Schlusse dieses Kapitels über die Finanzen mag noch
darauf hingewiesen werden, daß die viel behandelte Frage des
Verhältnisses der Reichsfinanzen zu den Finanzen der Einzelstaaten
eine Förderung fand durch die Beschlüsse des Reichstages vom
7. Mai 1904. In der Vorlage der Reichsregierung vom 4. Dez.
1903 war in § 3 bestimmt worden, daß die Matrikularbeiträge
in der Regel den Betrag der von ihnen in den fünf Vorjahren
durchschnittlich empfangenen Überweisungen nicht übersteigen solle.
Nun nahm der Reichstag zwar die in der Regierungsvorlage zur
Überweisung an die Einzelregierungen bestimmten Erträgnisse von
Branntweinverbrauch, Stempelabgabe, Maischbottich= und Brannt-
weinmaterialsteuer an, wie er auch dem Reich den Ertrag der
Tabaksteuer und der Zölle ließ, aber die verlangte Grenze für die
Matrikularbeiträge lehnte er ab. Das gab am 17. Mai der
Kammer die Veranlassung, die Regierung zu ersuchen, daß sie am
Bundesrate nachdrücklich dafür eintrete, daß 1. das Reich, falls
die Einnahmen zur Bestreitung der Ausgaben nicht hinreichten,