Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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der geplanten Maßregeln, wie ein Artikel des „Dresdener Jour- 
nals“ am 22. April bekannt gab, vorerst noch ausgesetzt, da die 
Wahrscheinlichkeit vorliege, daß die beteiligten deutschen Regie- 
rungen demnächst in neue Verhandlungen über eine allgemeine 
deutsche Personentarifreform eintreten würden. Erst das Jahr 
1908 brachte hier die gewünschte Einrichtung. Dagegen wurde 
mittlerweile eine Steigerung der Preise für Rückfahrtkarten um 
die Hälfte des Preisunterschiedes zwischen den preußischen und 
sächsischen Rückfahrtkarten, d. h. um 6¼ Proz. der sächsischen 
Preise verfügt. Bekanntlich hat der dann ins Leben getretene 
neue Personentarif den auf ihn gesetzten finanziellen Erwartungen 
keineswegs entsprochen. Da das Reisen im Durchschnitt teurer 
geworden ist, so beschränkt sich das Publikum auf das Notwendigste, 
und die Erhöhung der Preise für die 2. Klasse, vermehrt durch 
einen erheblich höheren Ansatz der darauf gelegten Reichssteuer 
und der Schnellzugszuschläge, hat sehr viel Leute, die sonst diese 
Klasse regelmäßig zu benutzen pflegten, veranlaßt, die 3. Klasse 
zu bevorzugen und in der 4. Klasse findet man heute vielfach 
Publikum, das früher die dritte zu frequentieren pflegte. 
Zum Schlusse dieses Kapitels über die Finanzen mag noch 
darauf hingewiesen werden, daß die viel behandelte Frage des 
Verhältnisses der Reichsfinanzen zu den Finanzen der Einzelstaaten 
eine Förderung fand durch die Beschlüsse des Reichstages vom 
7. Mai 1904. In der Vorlage der Reichsregierung vom 4. Dez. 
1903 war in § 3 bestimmt worden, daß die Matrikularbeiträge 
in der Regel den Betrag der von ihnen in den fünf Vorjahren 
durchschnittlich empfangenen Überweisungen nicht übersteigen solle. 
Nun nahm der Reichstag zwar die in der Regierungsvorlage zur 
Überweisung an die Einzelregierungen bestimmten Erträgnisse von 
Branntweinverbrauch, Stempelabgabe, Maischbottich= und Brannt- 
weinmaterialsteuer an, wie er auch dem Reich den Ertrag der 
Tabaksteuer und der Zölle ließ, aber die verlangte Grenze für die 
Matrikularbeiträge lehnte er ab. Das gab am 17. Mai der 
Kammer die Veranlassung, die Regierung zu ersuchen, daß sie am 
Bundesrate nachdrücklich dafür eintrete, daß 1. das Reich, falls 
die Einnahmen zur Bestreitung der Ausgaben nicht hinreichten,
	        
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