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dem arbeitenden Volke durch die neue Gesetzgebung erblühten,
mögen einige Zahlen beweisen. So wurden nach dem Unfall-
versicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 an Entschädigungsbeiträgen
vom Reiche bezahlt: 1886, im ersten Jahre der Anwendung,
1915 366 Mark, 1890 schon 20315 319 Mark, 1895: 50 125782
Mark, 1900: 86649900 Mark. Ferner gab es entsprechend dem
erwähnten Gesetz vom 15. Juni 1883 (ergänzt durch Novelle vom
10. April 1892) im Jahre 1900 insgesamt 23021 Krankenkassen
mit 9520 763 Mitgliedern, wozu noch 635 749 Mitglieder der ge-
sondert behandelten Kunappschaftskassen traten. Jene Kassen be-
zahlten 1900 an Krankheitskosten 157865199 Mark. In der
Ausführung aber des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes
vom 22. Juni 1889 (ergänzt durch das Invalidenversicherungs-
gesetz vom 13. Juli 1899) wurden an Rentenansprüchen vom
1. Jan. 1891 bis zum Schlusse des Jahres 1901 anerkannt
732921 auf Invalidenrente, auf Krankenrente (erst von 1900 an)
13854, auf Altersrente 391656, zusammen also 1138 431. Der
Gesamtbetrag der in diesen 11 Jahren ausgezahlten Renten belief
sich auf 576247000 Mark. Hiervon entfielen auf das Jahr 1901
etwa 98 Mill. Mark, und zwar 65 Mill. Invalidenrenten, 1,3 Mill.
Krankenrenten, 24,7 Mill. Altersrenten und 7 Mill. Mark Bei-
tragserstattungen. Alles in allem aber sind von 1885—1902 weit
über 3 Milliarden Mark an Entschädigungsleistungen an die deut-
schen Arbeiter gezahlt worden, wozu noch weitere 2 Milliarden
kommen, die in den Reservefonds enthalten sind.
Zu diesen sozialen Hilfeleistungen in Geld kommen noch andere
Einrichtungen humanitären Charakters, wie die vielen Genesungs-
heime, dic teils von Stiftungen herrühren, teils von den größeren
Ortskrankenkassen in Leipzig und Dresden begründet worden
sind. Ferner ist von vielen großen industriellen Unternehmungen
durch den Bau von Arbeiterwohnungen für ein billiges und den
gesundheitlichen Zwecken entsprechendes Unterkommen gesorgt
worden. Auch der Staat tat hier das Seinige, wie z. B. am
28. Febr. 1900 die zweite Kammer 2 Mill. Mark zum Bau von
Arbeiter= und Beamtenwohnungen für Eisenbahnangestellte be-
willigte. In gleicher Weise, wie in Dresden und Leipzig Stadt-