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Universität, ein anderer Teil seit 1902 in dem von der Handelshoch—
schule erworbenen Grundstück (früheres Logengebäude „Minerva“
zu den Drei Palmen, Schulstraße 1) stattfindet. Nicht weniger als
20 Universitätslehrer, darunter einige der namhaftesten, sind, wie
das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1907/08 aus-
weist, bereit, die Handelshochschüler zu ihren Vorlesungen zuzu-
lassen. Emil Friedberg gehört sogar dem Senat und dem Im-
matrikulationsausschuß an, ebenso der Prüfungskommission und
außer ihm drei Mitglieder der philosophischen Fakultät für Volks-
wirtschaft und Geographie. Die Vorlesungen in dem Handelshoch-
schulgebäude behandeln die eigentlichen kaufmännischen Disziplinen.
Nach dem Studienplan der Anstalt umfaßt der vier Semester
dauernde Kursus Nationalökonomie, Handels-, Wechsel-, See-,
Völker-, Konkurs-, Obligationen-, Urheber-, Gewerbe= und Ver-
sicherungsrecht, welche Disziplinen ebenso wie die einzelnen Zweige
der Geographie in den Händen von Universitätsprofessoren liegen,
so auch die allgemein bildenden und pädagogischen Vorlesungen.
Dagegen werden die handelswissenschaftlichen Ubungen, wie Korre-
spondenz und Kontorarbeiten, kaufmännische Arithmetik, Buch-
führung, politische Arithmetik, mechanische Technologie der Textil-
industrie und chemische Technologie und der Unterricht in den
Sprachen von Lehrern der öffentlichen Handelslehranstalt und
einigen Fach= und Sprachlehrern geleitet. Nach Vollendung des
Kursus haben sich die Handelsschüler zur Erlangung eines Diploms
einer Prüfung zu unterziehen. Diese umfaßt höheres kaufmänni-
sches Rechnen, Buchhaltung, deutsche Handelskorrespondenz und
Kontorarbeiten, Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft,
Handels= und Wechselrecht, Grundzüge der Wirtschaftsgeographie
und der Handelsgeschichte. Als fakultative Prüfungsfächer können
genommen werden Handelskorrespondenz in fremden Sprachen,
deren Erhebung zu einem obligatorischen Fach in Aussicht ge-
nommen ist, und Technologie.
Da aber nicht bloß zukünftige Kaufleute ihre höhere Bildung
erhalten, sondern auch zukünftigen Handelslehrern Gelegenheit
zur Erlangung der erforderlichen theoretischen und praktischen
Fortbildung gegeben werden soll, so ist auch für diese eine Prüfung