Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Universität, ein anderer Teil seit 1902 in dem von der Handelshoch— 
schule erworbenen Grundstück (früheres Logengebäude „Minerva“ 
zu den Drei Palmen, Schulstraße 1) stattfindet. Nicht weniger als 
20 Universitätslehrer, darunter einige der namhaftesten, sind, wie 
das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1907/08 aus- 
weist, bereit, die Handelshochschüler zu ihren Vorlesungen zuzu- 
lassen. Emil Friedberg gehört sogar dem Senat und dem Im- 
matrikulationsausschuß an, ebenso der Prüfungskommission und 
außer ihm drei Mitglieder der philosophischen Fakultät für Volks- 
wirtschaft und Geographie. Die Vorlesungen in dem Handelshoch- 
schulgebäude behandeln die eigentlichen kaufmännischen Disziplinen. 
Nach dem Studienplan der Anstalt umfaßt der vier Semester 
dauernde Kursus Nationalökonomie, Handels-, Wechsel-, See-, 
Völker-, Konkurs-, Obligationen-, Urheber-, Gewerbe= und Ver- 
sicherungsrecht, welche Disziplinen ebenso wie die einzelnen Zweige 
der Geographie in den Händen von Universitätsprofessoren liegen, 
so auch die allgemein bildenden und pädagogischen Vorlesungen. 
Dagegen werden die handelswissenschaftlichen Ubungen, wie Korre- 
spondenz und Kontorarbeiten, kaufmännische Arithmetik, Buch- 
führung, politische Arithmetik, mechanische Technologie der Textil- 
industrie und chemische Technologie und der Unterricht in den 
Sprachen von Lehrern der öffentlichen Handelslehranstalt und 
einigen Fach= und Sprachlehrern geleitet. Nach Vollendung des 
Kursus haben sich die Handelsschüler zur Erlangung eines Diploms 
einer Prüfung zu unterziehen. Diese umfaßt höheres kaufmänni- 
sches Rechnen, Buchhaltung, deutsche Handelskorrespondenz und 
Kontorarbeiten, Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, 
Handels= und Wechselrecht, Grundzüge der Wirtschaftsgeographie 
und der Handelsgeschichte. Als fakultative Prüfungsfächer können 
genommen werden Handelskorrespondenz in fremden Sprachen, 
deren Erhebung zu einem obligatorischen Fach in Aussicht ge- 
nommen ist, und Technologie. 
Da aber nicht bloß zukünftige Kaufleute ihre höhere Bildung 
erhalten, sondern auch zukünftigen Handelslehrern Gelegenheit 
zur Erlangung der erforderlichen theoretischen und praktischen 
Fortbildung gegeben werden soll, so ist auch für diese eine Prüfung
	        
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