Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Eduard Simson, dessen Beziehungen zum Reichsgedanken durch 
Übertragung gerade dieser Stellung eine besonders würdige An— 
erkennung fanden, und des Reichsoberanwaltes v. Seckendorf vor; 
hierauf vereidigte Simson die neuen Reichsgerichtsräte, die sich 
im wesentlichen aus dem alten Oberhandelsgericht rekrutierten. 
Auch Simson hielt eine Ansprache, die sich mit dem Einheitswerke 
und mit der entsprechenden Bedeutung der zukünftigen Tätigkeit 
des Reichsgerichts beschäftigte. Daran schloß sich die Vereidigung 
der Reichsanwälte mit einer Ansprache durch v. Seckendorf, und 
endlich brachte Justizrat Dorn die Gefühle der beim Reichsgerichte 
zugelassenen Rechtsanwälte zum Ausdruck. 
Durch die neue Justizordnung fiel zunächst weg das Ober- 
appellationsgericht zu Dresden, entsprechend dem Laskerschen An- 
trag, es kamen aber auch in Wegfall die vier Appellationsgerichte 
zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen, ferner die sämtlichen 
Bezirksgerichte, Handelsgerichte und Gerichtsämter. Zu diesen 
letzteren gehörte auch das Königl. Bezirksgericht zu Glauchau und 
die königl. Gerichtsämter in Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernst- 
thal, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Lößnitz, welche 
an den genannten Orten, zufolge einer Abmachung zwischen der 
königlichen Staatsregierung und dem Hause Schönburg vom 
29. Okt. 1878, in Kraft getreten am 15. Nov. desselben Jahres, 
aus der schönburgschen Verwaltung in die sächsische überge- 
gangen waren; dabei wurde auch das Beamtenpersonal über- 
nommen und damit den übrigen sächsischen Justizbeamten gleich- 
gestellt. — Für die aufgehobenen Gerichte traten die durch die 
Justizreform bedingten neuen Stätten der Rechtsprechung ins 
Leben, nämlich das Oberlandesgericht in Dresden, die Land- 
gerichte zu Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig, Plauen 
und Zwickau, also im ganzen sieben, und 105 Amtsgerichte. Bei 
den Landgerichten zu Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig und 
Plauen, ingleichen bei den Amtsgerichten Glauchau und Zittau 
traten gleichzeitig mit ihrer Errichtung Kammern für Handels- 
sachen in Wirksamkeit, denen 1891 und 1895 gleiche Einrichtungen 
beim Amtsgericht Annaberg und beim Landgericht Zwickau folgten. 
— Es ist unmöglich, hier des näheren auf die mancherlei Unter-
	        
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