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Eduard Simson, dessen Beziehungen zum Reichsgedanken durch
Übertragung gerade dieser Stellung eine besonders würdige An—
erkennung fanden, und des Reichsoberanwaltes v. Seckendorf vor;
hierauf vereidigte Simson die neuen Reichsgerichtsräte, die sich
im wesentlichen aus dem alten Oberhandelsgericht rekrutierten.
Auch Simson hielt eine Ansprache, die sich mit dem Einheitswerke
und mit der entsprechenden Bedeutung der zukünftigen Tätigkeit
des Reichsgerichts beschäftigte. Daran schloß sich die Vereidigung
der Reichsanwälte mit einer Ansprache durch v. Seckendorf, und
endlich brachte Justizrat Dorn die Gefühle der beim Reichsgerichte
zugelassenen Rechtsanwälte zum Ausdruck.
Durch die neue Justizordnung fiel zunächst weg das Ober-
appellationsgericht zu Dresden, entsprechend dem Laskerschen An-
trag, es kamen aber auch in Wegfall die vier Appellationsgerichte
zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen, ferner die sämtlichen
Bezirksgerichte, Handelsgerichte und Gerichtsämter. Zu diesen
letzteren gehörte auch das Königl. Bezirksgericht zu Glauchau und
die königl. Gerichtsämter in Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernst-
thal, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Lößnitz, welche
an den genannten Orten, zufolge einer Abmachung zwischen der
königlichen Staatsregierung und dem Hause Schönburg vom
29. Okt. 1878, in Kraft getreten am 15. Nov. desselben Jahres,
aus der schönburgschen Verwaltung in die sächsische überge-
gangen waren; dabei wurde auch das Beamtenpersonal über-
nommen und damit den übrigen sächsischen Justizbeamten gleich-
gestellt. — Für die aufgehobenen Gerichte traten die durch die
Justizreform bedingten neuen Stätten der Rechtsprechung ins
Leben, nämlich das Oberlandesgericht in Dresden, die Land-
gerichte zu Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig, Plauen
und Zwickau, also im ganzen sieben, und 105 Amtsgerichte. Bei
den Landgerichten zu Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig und
Plauen, ingleichen bei den Amtsgerichten Glauchau und Zittau
traten gleichzeitig mit ihrer Errichtung Kammern für Handels-
sachen in Wirksamkeit, denen 1891 und 1895 gleiche Einrichtungen
beim Amtsgericht Annaberg und beim Landgericht Zwickau folgten.
— Es ist unmöglich, hier des näheren auf die mancherlei Unter-