Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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münzen in eine kupferne Kassette gelegt und in den Grundstein 
versenkt wurde, traten der Kaiser und der König an diesen heran 
und bewarfen beide den Stein dreimal mit Mörtel. Alsdann 
taten beide Herrscher drei Hammerschläge, der Kaiser mit dem 
Spruch: „Der Ehre des allmächtigen Gottes, dem Rechte und 
seinen alle Zeit getreuen Knechten!“, König Albert mit dem Spruch: 
„Gott zur Ehre, dem Reiche zum Ruhme, dem Rechte zum 
Schirme!“ 
Sieben Jahre dauerte es, ehe der von Ludwig Emil Hoffmann 
bis in die Details hinein entworfene Bau unter seiner Leitung und 
der Mitwirkung von Peter Dybwad und Wilhelm Scharenberg 
zu Ende geführt war. Und wieder war es ein Oktobertag, der 
28. Okt. 1895, als Kaiser Wilhelm II. und König Albert 
in Leipzig erschienen und den Schlußstein legten. Gleichzeitig 
waren die Vertreter der Reichsbehörden und des Reichstags 
und der sächsischen Regierung erschienen. In den Schlußstein 
wurde eine vom Kaiser unterzeichnete Urkunde eingelegt, worin 
der Tatsache der gemeinsam mit dem König von Sachsen voll- 
zogenen Schlußsteinlegung und der baldigen Vollendung des 
Bürgerlichen Gesetzbuches gedacht und gegen den Schluß die Hoff- 
nung ausgesprochen wurde, daß die von diesem Gebäude aus- 
gehende Rechtsprechung dazu helfen möge, daß Recht und Ge- 
rechtigkeit überall zur Geltung gelange, und daß die Treue in 
allen deutschen Landen wachse. Zu dem Körper der Richter des 
Reichsgerichts stellt Sachsen einen Senatspräsidenten und vier 
Räte. — — 
Nach Artikel 4 der Reichsverfassung, Absatz 3, gehörte zur 
Kompetenz der Reichsgesetzgebung die Ordnung des Maß-, 
Münz= und Gewichtssystems nebst Feststellung der Grund- 
sätze über die Emission von fundiertem und unfundiertem Papier= 
gelde. Die metrischen Maße und Gewichte traten nach dem schon 
für den Norddeutschen Bund am 17. Aug. 1868 erlassenen Gesetze 
mit dem 1. Januar 1872 in ganz Deutschland in Anwendung. 
Es fielen also für Sachsen weg der Leipziger und der Dresdener 
Fuß, die Elle, die Bergelle, die Postmeile, der Acker zu 300 Qua- 
dratruten, die Klafter, der Wispel mit seinen 2 Maltern zu je
	        
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