Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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12 Scheffeln zu je 16 Metzen und je 4 Mäßchen, ferner der Eimer 
zu 2 Anker gleich 48 Visier= oder 72 Dresdener Kannen, endlich 
Pfund, Lot und Quent. Trotz mancher begreiflicher Schwierig- 
keiten, namentlich im Kleinverkehr, bürgerte sich die neue Ord- 
nung allgemach doch völlig ein. Nur auf dem Lande rechnet man 
noch vielfach nach Ackern und bestimmt den Getreidepreis nach 
Scheffeln (1 Dresdener Scheffel = 103,828 1). Dazu trat dann die 
Neuordnung der Münzen. Seit 1841 rechnete man in Sachsen 
bekanntlich nach Talern zu 30 Neugroschen zu je 10 Pfennig im 
Dreißigtalerfuße. Am 4. Dez. 1871 aber erging das Reichsgesetz, 
betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen; es folgte das 
Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 (Zusätze und Abänderungen 
durch Reichsgesetz vom 20. April 1874 und 6. Jan. 1876), welches 
die Taler= und die Guldenwährung aufhob und dafür die Rechnung 
nach Mark und Pfennigen brachte. Allerdings blieben die Taler 
noch im Umlauf aber das Reichsgesetz vom 28. Febr. 1892 sah 
schon die Außerkurssetzung vor, die dann mit dem 1. Okt. 1907 
eingetreten ist. Gemäß dem Gesetz vom 9. Juli 1873 wurden 
aus dem Pfunde Feinsilber 100 Mark mit einem Feingehalt von 
0,900 geprägt, so daß also 90 Markstücke 1 Pfund wiegen, dem- 
entsprechend also 18 Fünfmarkstücke, 45 Zweimarkstücke und 180 
½-Mark-Stücke dasselbe Gewicht haben. Derselbe Feingchalt ist für 
die Goldmünzen festgesetzt worden, so daß aus dem Pfund Feingold 
139½ Zehnmark= und 69¾ Zwanzigmarkstücke geprägt werden; 
es wiegen mit Legierung 1255 ½ Mark in Goldmünzen 1 Pfund, 
oder das Zehnmarkstück, die Krone, 3,982 g, die Doppelkrone 7,965 g. 
Die goldenen Fünfmarkstücke sind bekanntlich ihrer unpraktischen 
Kleinheit wegen wieder eingezogen worden, wie auch die silbernen 
Zwanzigpfenniger aus gleicher Ursache, während aus gegenteiligem 
Grunde die Zwanzigpfenniger aus Nickel wieder außer Kurs ge- 
setzt worden sind. Die Münzprägung erfolgt auf Rechnung des 
Reichs für sämtliche Bundesstaaten, welche sich dazu bereit er- 
klärt haben, und zwar in Berlin mit A, in Hannover mit B, in 
Frankfurt a. M. mit C, in München mit D, in Dresden mit E, 
in Stuttgart mit F, in Karlsruhe mit C, in Darmstadt mit H 
und in Hamburg mit I als Münzbuchstaben. — Seit Inkrafttretung
	        
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