270
Dörfern für die Schulmeister gar geringe Einkünfte geordnet, daß sich dazu ge-
lehrte Subjecta nicht bestellen laßen, so soll man doch hierzu, so viel es mög-
lich, feine, fromme und ihres Lebens und Wandels halber untadelhafte Handwerks-
oder andere leute, die auch zumal fertig lesen, und ziemlich schreiben, und die
Knaben im Catechismo und zu einem sittsamen Leben unterweisen, auch fertig
lesen lehren, und zu einer feinen Hand angewöhnen können, ausersehen und an-
nehmen. Und weiln an guter Auferziehung der lieben Jugend sehr viel, ja des
Landes Wohlfarth mit gelegen, so wollen wir auch darauf denken, wie denen
Schuldienern, die gar zu geringe Besoldungen haben, sowohl in den Städten, als
auch auf denen Dörfern eine ausköml. Zulage verschaflet werden, und sonsten
alles in Kirchen und Schulen fein, ordentl., ehrl. und fruchtbarl. hergehen möge.
Und weile nebst wohl bestalten Kirchen und Schulen insgemein
5.
Fact I hen Fünftens auch einer vorsichtigen Auferziehung dererjenigen
deren Verschickune. Kinder, so einmal Land und Leute regieren sollen, nebenst der-
selben selbst eigenen Leibes- und Seelen-Wohlfahrt, eines ganzen Geschlechts Auf-
nahmen und Splendeur, auch der Unterthanen Trost und gedeyl. Zustand be-
ruhet, also daß eine gute Education in junger Herren ganzes Leben und
künftige Regierung sich erstrecket, und nicht weniger daran, als bey einem schwe-
ren Bau an der Grund-Veste gelegen, maßen die Erfahrung und auch nebst an-
deren die Exempla der heil. Schrift selbst bezeugen, wie gottseelig in freyen
Küusten und Wißenschaften unterrichtete und geübte Fürsten und Herren sich vor
andern zur Regierung wohl schicken: so soll und will ein jeder Herr, dem Gott
Kinder bescheret, Ihme deren Auferziehung eyfrig und bester Vermögenheit ange-
legen seyn laßen, und selbsten allenthalben gute Aufsicht tragen, vornehmlich
aber ihnen nach ihren Alter, Verstand, Humor und Zuneigung gelehrte, treue,
fleisige, Gottesfürchtige, ansehnl. Informatores und resp. Hofmeister, und zwar
zeitlich und von ihrer zarten Jugend an, vorsichtig bestellen, dieselben mit vor-
gehender beweglicher und ernster Ermahnung in Pflicht nehmen, auf ihre Seele
und Gewissen die Kinder, als hochtheure pignora anvertrauen, einen bewährten
guten Methodum docendi et instituendi aushändigen, und nebst seinen geistl. und
Politischen Räthen und andern verständig Leuten, welche veritatem mehr als
placentiam lieben, und anzeigen, zum öftern in Väterl. Person selbst, wie die
Information von Wochen zu Wochen, Monath zu Monathen, Jahren zu Jahren
fortgehen, wirkl. Inspection und Examination halten und halten laßen Ihnen,
denen Kindern keinen Müßiggang, unzeitiges Auslaufen, Ungehorsam, Gezänk,
unwahrbafte und selbst ersonnene Reden, noch andre strafbar- und unanständiges
eigensinniges Beginnen gestatten, und nachsehen, sondern vielmehr die Kinder,
vor allen Dingen in der Pietät und wahren Gottesdienst, wie Eingangs Art. 1.
bereits versehen, beständig gründen, und wie sie sich, nebst fleisiger Erlernung
freyer Künste und Sprachen, und christl. Standes, gebührl. Sitten und Tugenden,
gegen den lieben (Gott ibren Schöpfer, Erlöser und Tröster, mit Meidung und
Haß alles Unrechts, Schand und Laster, und mit steter Füraugenstellung seiner