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Hierzu sind die wichtigsten Zuschußposten in Vergleich zu
bringen für die Jahre 1874 und 1901. Es erforderten solche
Zuschüsse
1874 1901 mithin Plus von M.
Hoftheater mit Königl. Kapelle 626 000 834 200 208 200
Hofpensiooen 195 000 296 000 101 000
Gehälter 1 160 000 1504 715 344 715
nach der Erhöhung von 1892
Gehälter 1 362 415 1504 715 142 300
Der für die Berechnung der Zivilliste zugrunde zu legende
Betrag der Staatseinkünfte, für welche in diesem Falle Steuern
und Eisenbahnerträge nicht mit in Rechnung gestellt sind, betrug
nach Abzug des Anteils der Staatskasse an Aufwand für Justiz-
pflege und für Wittum der Königin und Apanagen 9080055
Mark; diese Summen zeigten 1902 gegen die früheren Jahre ein ge-
nügendes Anwachsen, um auch von dieser Seite aus keine Schwierig-
keiten aufkommen zu lassen. Dagegen machte die Unterhaltung
der Hofgebäude einen weit beträchtlicheren Posten aus. 1874
waren dafür 90000 Mark in Rechnung gestellt worden, sie hatte
aber in den letzten 29 Jahren durchschnittlich 243 000 Mark
betragen. — Solche Ziffern mußten doch schließlich auch in der
öffentlichen Meinung mit ihrer Sprache zum Gehör kommen.
Die Kammern ließen es dementsprechend nicht an der richtigen Ent-
scheidung fehlen. Die Regierungsvorlage wurde am 8. Juli in
der zweiten, am folgenden Tage in der ersten Kammer ange-
nommen. — Nach dem früher Gesagten bedarf es keines besonderen
Hinweises, daß König Georg mit der Thronbesteigung aus dem
Genusse der Sekundogenitur trat. Sie ging statutengemäß an
den Prinzen Johann Georg über. Da dieser sich weigerte, die alten
Leute derselben in seinen Hofstaat herüberzunehmen, so suchte sie
König Georg, ohne von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu
machen, in seinem neuen Hofstaate unterzubringen, oder er setzte sie,
natürlich aus seiner eigenen Tasche, auf Wartegeld. Verfassungs-
gemäß erhielt nun auch der nunmehrige Kronprinz Friedrich
August eine Apanage aus Staatsmitteln in der Höhe von 300000
Mark und die Prinzessin Mathilde eine solche von 20 000 Mark.