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Georg unterzeichnete Gesetz vom 25. April 1904. Danach findet
Landestrauer statt, gekennzeichnet durch Läuten der Glocken beim
Tode des Königs zwei Wochen lang, beim Tode der Königin, einer
verwitweten Königin und des Kronprinzen, wenn er das
21. Lebensjahr zurückgelegt hat, eine Woche lang. Offentliche
Lustbarkeiten, öffentliche Musik u. dgl. sind sofort nach dem Be—
kanntwerden des Todes bis zum Ablauf des dritten auf den
Sterbetag folgenden Tages einzustellen, und wenn die Beisetzung
später stattfindet, auch an diesem Tage. Ferner wurde es mit
Freuden begrüßt, daß König Georg am 7. Aug. zur rechten Feier
seines auf den nächsten Tag fallenden Geburtstages für militärische
wie für bürgerliche Vergehen eine Amnestie erließ. Mit Recht
bemerkte hierzu die „Leipziger Zeitung“ in ihrer Besprechung
am folgenden Tage: „Dafür, daß der Regierungsantritt eines
Königs mit einer Amnestie begrüßt wird, fehlte es seither in
der Geschichte Sachsens an einem Vorgange.“ Alle Haft= und
Geldstrafen wegen Übertretungen bei Zivil und Militär sollten
mit dem 8. Aug. früh 10 Uhr außer Kraft treten, für das
Militär auch die nach § 1 Ziff. 1 der Disziplinarstrafordnung
vom 31. Okt. 1872 verwirkten Strafen. — — —
Daß man bei dem neuen Könige in allen Kunst und Wissen-
schaft berührenden Dingen keinerlei Abnahme der Fürsoge und
des Interesses zu befürchten haben werde, dafür bürgte die ganze
von dem Prinzen Georg bisher geübte Tätigkeit. Bereits bei der
Thronbesteigung des Vaters nahm er aus dessen Händen das
Direktorium des am 19. Jan. 1825 gegründeten Sächsischen
Altertumsvereins am 22. Jan. 1855 entgegen; schon im
selben Jahre begann der Verein eine neue und ersprießliche Tätig-
keit in der Sorge für die Erhaltung vaterländischer Denkmäler zu
entwickeln. Den von hier ausgehenden Anregungen entsprechend
bewilligten die Stände 1857/58 eine Summe von 300000 Talern
für die Restaurierung der Albrechtsburg, die freilich dann erst
durch den Milliardensegen aus Frankreich 1882 zur Vollendung
gebracht werden konnte. Andere interessante Bau= und Bildwerke
der alten Bischofsstadt, wie die Afrakirche, die romanischen Wand-
gemälde in der Nikolaikirche zu Meißen, der alte Kreuzgang im