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Die unberechtigte Aufhebung der hannöverschen Verfassung
von 1833 durch den neuen König Ernst August im Jahre 1837
verursachte zuerst eine derartige Lage. Die zweite Kammer ver-
langte von der Regierung ein Vorgehen am Bundestage gegen
diesen Verfassungsbruch und die Inschutznahme der widerrechtlich
abgesetzten sieben Göttinger Professoren. Zwar hatte Sachsen auf
die Klage der hannöverschen Stände am Bundestage mit den
Ernestinern, Bayern, Württemberg und Baden für die Erhaltung
der hannöverschen Verfassung gestimmt. Was nutzte das aber,
wenn der völlig rücksichtslose Ernst August sich um solche Voten
nicht im geringsten kümmerte und den Bundestag als das be-
handelte, was er war, nämlich als eine Null. Und dieser hatte
sich dann zu einer gewundenen Anerkennung des nun einmal
in Hannover bestehenden Zustandes bereit gefunden. Darum ver-
langte nun die zweite Kammer unter Eisenstucks Führung eine
deutliche Erklärung der Regierung über ihr Votum am Bundes-
tage, was von Zeschau mit dem Hinweis auf die Nichtöffentlich-
keit der Bundestagsverhandlungen ablehnte. Daraufhin verlangte
die zweite Kammer unter dem Vorgange von Watzdorfs, daß
die sächsische Regierung für die Wiederherstellung der Offentlich-
keit der Bundestagsverhandlungen eintreten möchte, die seit den
Demagogenverfolgungen sistiert worden war, ferner für eine authen-
tische Erklärung jener Bundestagsentscheidung über Hannover,
drittens für die Einsetzung eines Bundesstaatsgerichtshofes, der
ja schon 1820 vergeblich in Aussicht genommen worden war,
und endlich sollte die sächsische Regierung ihren Einfluß bei der
hannöverschen für Wiederherstellung der Verfassung geltend machen.
Die erste Kammer lehnte namentlich den letzten Beschluß ab,
nahm, durch Zeschaus Widerspruch bestimmt, auch nur die harm-
losen Anträge auf Offentlichkeit der Bundestagsverhandlungen
und Herstellung des Bundesgerichtshofes an, aber auch diese An-
träge wurden im Landtagsabschiede von der Regierung als zu
weitgehend zurückgewiesen. Noch ein Punkt wurde bei dieser
Gelegenheit angeschnitten: das Mitglied der ersten Kammer, Ziegler
von Klipphausen, reichte bei der zweiten Kammer den Antrag
auf eine Petition an die Regierung ein, daß die sächsische Ver-