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schen Regierung eingezogenen Pfarrers Ludwig Weidig zu Butz-
bach, der in fast vierjähriger Haft von seinem Untersuchungs-
richter Georgi, einem brutalen, am Delirium leidenden Menschen,
so in Verzweiflung gebracht wurde, daß er sich im Gefängnis
am 23. Febr. 1837 mit Glasscherben die Adern aufschnitt. Der Schrei
der Entrüstung, der damals durch die deutschen Lande ging, fand auch
in Sachsen Widerhall und veranlaßte den Abgeordneten von
Dieskau 1837 zur Einbringung eines Antrags, daß die Regie-
rung die Offentlichkeit und Mündlichkeit des Straf-
verfahrens wenigstens in Erwägung ziehen möge. Der An-
trag erhielt zwar nur zwei Stimmen Majorität, wurde aber
durch Petitionen aus allen Teilen des Landes unterstützt. Gleich-
wohl ging die Regierung nicht auf diese Wünsche ein. Diesem
Geiste entsprach auch die durch die Kriminalgesetzreform des Jahres
1838 notwendig gewordene Reform des Strafprozesses, für welche
die Regierung dem Landtage von 1842/43 einen Entwurf vor-
legte; von Einführung der Offentlichkeit und Mündlichkeit war
darin keine Rede. Und doch kam es schon in der ersten Kammer
über diese Frage zu hitzigen Debatten; hier fürchteten nämlich
viele Leute sich vor der Offentlichkeit und Mündlichkeit, weil das
nur einen Übergang zu den Schwurgerichten bedeute. Schließ-
lich ging die Regierungsvorlage durch, aber nur mit drei Stim-
men Majorität. Daraus kann man auf den Gang der Verhand-
lungen in der zweiten Kammer schließen. Trotzdem der Justiz-
minister von Könneritz anfänglich erklärt hatte, daß er in dieser
Frage selbst dem vereinten Willen der Kammern nicht weichen
werde, mußte die Regierung schließlich doch den Entwurf mit
der Erklärung zurückziehen, „sie werde in Erwägung ziehen, ob
und inwiefern, ohne dem Hauptprinzip des bisherigen Verfahrens
Eintrag zu tun, eine unmittelbare Gestellung des Angeschuldigten
und der Zeugen vor dem erkennenden Gerichte — also kurz ge-
sagt: Mündlichkeit des Verfahrens — einzuführen sei“. — Da
aber regierungsseitig zur Erledigung dieser Frage gar nichts er-
folgte, so interpellierte gleich im Anfange des Landtags von
1845/47 der Abgeordnete Klinger-Dippoldiswalde die Regierung
hierüber, und nun erhielt die Kammer von dem Minister von