Inhalt: 1.
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
I
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanfialten und Buchhandlungen. — pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang.
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot
zweier ausländischen Druckschriften; — Ausweisung von Aus-
ländern aus dem Reichsgebiet Seite 333
. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank
- 338
Zoll= und Steuer-Wesen: Aenderungen in dem Verzeich-
niß der zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigten
Zoll= und Steuerstellen; — Befugnisse zweier Steuer-
stellen; — Aufhebung einer Orts-Einnehmerei 339
Berlin, Freitag, den 9. Mai 1879.
5.
6.
7.
8.
9½7 19.
Justiz-Wesen: Bekanntmachung in Bezug auf den Wohn-
sitz der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte
340
Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das
Heimathwesen 340
Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns-
Prüfungen; — Ertheilung eines Flaggenattestess 341
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecken St. Egidien-
Höhlteich= Stollberg und Höhlteich-Lugnun. 342
Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigungen zur
Vornahme von Civilstands-Akten; — Todesfall. 342
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Berlin, den 3. Mai 1879.
Das dutch meine Bekanntmachung vom 9. Januar d. J. (Neichsanzeiger Nr. 8)“) erlassene Verbot der in
Hottingen-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift „Die Tagwacht“ erstreckt sich auch auf die Nummern
dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Der Harmlose“ zur Ausgabe gelangen.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
*) Central-Blatt Seite 50.
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