Erste Abteilung.
Geschichtliche Entwicklung.
$ 1. Das Land.
Bayern, ein durch verschiedene Erwerbungen von
seiten der Herrscher des vormaligen Stammesherzog-
tums zu dem vorhandenen Ganzen zusammengefügtes
Land, nach Größe und Bedeutung zurzeit der zweite
Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei Teilen,
die sehr verschiedene Ausdehnung besitzen. Der
größere umfaßt sieben Regierungsbezirke (Kreise)
und wird auch Bayern rechts des Rheines genannt;
der kleinere ist der Regierungsbezirk der Pfalz, das
linksrheinische Bayern.
Bereits seit der im Jahre 1777 erfolgten Wieder-
vereinigung der beiden durch den Vertrag von Pavia
(1329) getrennten Herrschaften unter einem Landes-
herrn bestand das bayerische Gebiet aus diesen zwei
Hauptländern, dem Kurfürstentum Bayern und der
Kurpfalz mit ihren bezüglichen Nebenländern. Die
wesentlichsten Veränderungen erlitt das bayerische
Gebiet am Anfange des vorigen Jahrhunderts. Die
Verluste, die Bayern durch den Luneviller Frieden
erlitten hatte, suchte der Reichs-Deputationshaupt-
schluß von 1803 durch Überweisung der säkulari-
sierten Klöster und Stifte und der mediatisierten
Reichsstädte zu ersetzen, wozu der Preßburger Friede
v. Sutner, Bayern. 1