Der Bundestag läßt ihn geschehen. 95
als mit der Wiener Schlußacte in schreiendem Widerspruch.
Der Unwille in ganz Deutschland trat offen an das Licht,
als mit einem neuen Gewaltstreich der König sieben Göttinger
Professoren, die unter Dahlmann's Vorgang ihrem Ver-
fassungseide treu zu bleiben erklärten, kurzer Hand absetzte
und drei derselben aus dem Lande jagte. Die deutschen
Volksvertretungen, Universitäten, Spruchcollegien wetteiferten,
in den schärfsten Beschlüssen und Gutachten der öffentlichen
Entrüstung Ausdruck zu geben; die Vertheidigungsschriften
Dahlmann's und Jacob Grimm's fanden die weiteste Ver-
breitung; ein großer Verein, der sich zur Unterstützung der
Vertriebenen gebildet hatte, gewann Mitglieder in allen
deutschen Städten. Dagegen war in Hannover selbst nach
der ersten Aufwallung bei der bedächtigen niedersächsischen
Bevölkerung der Kampfeseifer weder heiß noch thätig, indessen
kam es zu einer ständischen Beschwerde an den Bundestag.
Hier waren die Stimmen getheilt. Die Mehrzahl der con-
stitutionellen Regierungen wollte im Sinne der Stände ver-
fahren. Metternich aber sprach sich kräftig zu Gunsten des
von ihm werthgeschätzten Königs aus, und in Berlin war
Friedrich Wilhelm zwar verdrießlich über den gekrönten Un-
ruhstifter, meinte aber in patriarchalischer Weise, er müsse
sich doch des Schwagers gegen zu schlimme Compromittirung
annehmen. Das Ergebniß war ein unter Mitwirkung der
verklagten Regierung gefaßter Beschluß, daß bei der gegen-
wärtigen Sachlage der Bund keinen Anlaß und folglich keine
Befugniß zur Einmischung habe. In Folge dessen unterwarf
sich in Hannover das Land dem königlichen Willen, und
eine neue, nach den Forderungen Ernst August's gestaltete
Verfassung kam zu Stande.