Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

108 Berathungen über Bundesreform. 
Anleihe, wo ein Beschluß durch getrennte Abstimmung von 
acht selbständigen Körperschaften nicht möglich sei: wenn er 
dann nach eigenem freien Ermessen die sämmtlichen Provinzial- 
stände zu einer kurzen gemeinsamen Sitzung vereinige, ohne 
sich für die Zukunft die Hände zu binden, so bleibe die 
Machtfülle der Krone bewahrt, und von einer parlamentari- 
schen Verfassung sei keine Rede. Metternich erwiderte ihm: 
wenn Sie so verfahren, so muß ich nach fester Überzeugung 
den bestimmten Ausspruch thun, daß Sie Ihre sechshundert 
Provinzial-Abgeordnete als solche einberufen, und daß die- 
selben als Reichsstände auseinander gehen werden. Der König 
aber hielt sich bei dem Übergewicht der Ritterschaft in den 
Landtagen einer conservativen Mehrheit sicher, und glaubte 
außerdem sich mächtig genug, in jedem Falle solche Übergriffe 
zu hindern; jene commissarischen Berathungen über die Berufung 
eines „Vereinigten Landtags“ hatten also ihren Fortgang. 
Auch über die Frage der deutschen Bundesreform ver- 
handelte damals der König wieder mit Metternich und dem 
österreichischen Bundestagsgesandten. In Folge der Kriegs- 
gefahr von 1840 hatte er in Frankfurt nachdrückliche Anträge 
auf Verbesserung des deutschen Heerwesens stellen lassen, und so 
viel erreicht, daß fortan wechselseitige Inspectionen aller Con- 
tingente in regelmäßigen Terminen Statt fanden, durch welche 
wenigstens einige der schlimmsten Unterlassungssünden gut- 
gemacht oder doch gemildert wurden. Auch die vielumstrittenc 
Frage der süddeutschen Bundesfestung kam durch seine Ein- 
wirkung endlich einen Schritt vorwärts. Osterreich hatte dafür 
Ulm ausersehen, die süddeutschen Mittelstaaten forderten ebenso 
zähe die Befestigung von Rastadt: jetzt löste Preußen den 
Streit durch die Erklärung, daß beide Städte zu Bundes-
	        
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