Beschluß des Königs über Reichsstände. 117
Möge das neue so erhaben und groß werden, wie es das
alte mit Ehre und Ruhm geworden ist“. Jedes Wort der
Besorgniß und Hoffnung, das er hier gesprochen, ist zur
Erfüllung gekommen. Das neue Preußen hat ihm zuerst
Lebensgefahr und Exil, und später den schwersten Kampf
für seine Armee gebracht; dann hat er selbst es zu einer
ungeahnten Höhe der Macht und des Ruhmes emporgeführt.
Wie unendlich wichtig wäre es nun gewesen, wenn der
König, jetzt zur Entscheidung gelangt, einen vollen und ganzen
Entschluß gefaßt hätte, einen Entschluß, durch welchen eine
rasche und warme Einigung mit dem bevorstehenden Landtag
erzielt worden wäre. Unschätzbar hätte ein solcher Bund
der Krone mit der Auswahl der tüchtigsten und einflußreichsten
Männer der Nation werden können, ein Felsen, an dem alle
Wogen der aufgeregten Zeit zerschellt wären. Welch’' eine
Ausdehnung des preußischen Ansehens in Süd= und Mittel-
deutschland, welch' eine Vorbereitung für die Wiedergeburt
des deutschen Bundes zu einem deutschen Reiche! Und wahrlich,
dies Alles wäre damals ohne große Opfer erreichbar gewesen,
lediglich durch die rückhaltlose Vollziehung der Gesetze von
1815 und 1820 unter großherziger Auslegung etwa un-
bestimmter Punkte. Aber der Phantasie des Königs schmeichelte
wohl das Bild einer großen glänzenden Versammlung von
Fürsten und Grafen, ritterbürtigen Herren und stattlichen
Notabeln: jedoch für ihre Befugnisse hielt er sich unerschütterlich,
wie energisch auch sein bedeutendster Minister auf die Unhaltbar-
keit einer solchen Stellung hinwies, innerhalb der Linien seiner
Doctrin. Den Unterthanen gebührt die Sicherheit von Person
und Eigenthum, also auch ein gewisses Maaß der Preßfreiheit,
das Recht des Austritts aus einer ihnen fremd gewordenen