Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Berathung in Heidelberg. 133 
der Gegensatz kam auf der Stelle unversöhnlich zu Tage. 
Nicht mehr über Zollparlament oder Bundesparlament, über 
Kleindeutschland oder Großdeutschland wurde gestritten; es 
handelte sich um die sociale Demokratie oder die monarchische 
Form des deutschen Nationalstaats. Mit geräuschvoller Heftig- 
keit beantragten Hecker und Struve die sofortige Ausrufung 
der deutschen Republik. Heinrich von Gagern, ebenso feurig 
wie Hecker und ebenso wuchtig wie Struve, trat ihnen ent- 
gegen: nicht die Republik, sondern ein deutsches Kaiserthum 
müsse die Losung sein. Eine Verständigung zwischen diesen 
beiden Begehren gab es nicht; in dem Wunsche, die Spaltung 
so lange wie möglich zu verdecken, beschloß man, die Ent- 
scheidung der Zukunft zu überlassen, und für jetzt alle Kraft 
auf die schleunige Berufung des deutschen Parlaments zu 
vereinigen. Ein Ausschuß von sieben Mitgliedern sollte Vor- 
schläge über dessen Wahl und Einrichtung ausarbeiten, und 
dann eine größere Versammlung deutscher Vertrauensmänner 
zur Förderung des Werkes einberufen. 
Gagern, der inzwischen leitender Minister in Darmstadt 
geworden, eilte dorthin zurück; stets erfüllt von dem in 
Heppenheim geäußerten Gedanken, daß ein Parlament ohne 
die Leitung durch eine Regierung nichts tauge, kam er mit 
seinem Bruder Max überein, daß dieser als Gesandter von 
Nassau, durch einen hessischen General unterstützt, möglichst 
viele Höfe für die Bildung einer interimistischen Centralgewalt 
gewinnen möge. Der badische Hof schloß sich auf der Stelle 
an, der König von Württemberg folgte unter der Erklärung, 
nur Preußen könne die Leitung übernehmen, vorausgesetzt, 
daß es sich zu dem constitutionellen System bekenne. In 
München, wo König Ludwig durch demokratische Unruhen
	        
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