Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

148 Die Märzrevolution. 1848 
berufene Versammlung, das später so genannte Vorparlament. 
In der Mitte des Bundestags regte sich begreiflicher Weise 
der Wunsch, in der großen Tagesfrage, der Berufung der 
Nationalversammlung, den Beschlüssen dieser formlosen Ge- 
sellschaft zuvorzukommen. Für eine gedeihliche Behandlung 
dieses über Deutschlands Geschicke entscheidenden Problems 
hätte es nun nicht bloß des Erlasses eines Wahlgesetzes für 
das künftige Parlament bedurft, sondern offenbar wäre nichts 
wichtiger gewesen, als möglichst rasch zu seiner Leitung eine 
provisorische Bundesexecutive zu bilden und ihm durch diese 
einen Verfassungsentwurf als Grundlage seiner Berathungen 
vorlegen zu lassen. Aber der Bundestag stand auch jetzt 
unter dem Verhängniß seiner Geburt: zu einer positiven 
Wirksamkeit war er unfähig. Gagern's Programm lag ihm 
vor. Gegen die meisten Punkte hatte er nichts zu erinnern. 
Aber einen Senat der Einzelstaaten, ein Oberhaus, wagte 
er der populären Stimmung nicht zu bieten. Noch weniger 
kam es über die Oberhauptsfrage zu einer Einigung. Es war 
Allen deutlich, daß, wenn zu dieser Stellung ein Einziger 
erhoben würde, dies nur der König von Preußen sein könnte. 
Dagegen aber protestirten Osterreich und Bayern prineipiell 
unter allen Voraussetzungen, und manche Andere besorgten, 
daß bei dem wilden Volkshasse gegen den König dessen Er- 
nennung unmöglich sei. So beschloß man, das Parlament 
ohne Reichsregierung zu berufen. Ob man ihm einen Ver- 
fassungsentwurf vorlege, werde von der Arbeit der Siebzehner 
abhängen, den Regierungen möge überlassen bleiben, als Mit- 
glieder des Parlaments entweder Delegirte ihrer Kammern 
oder Abgeordnete aus Volkswahl zu entsenden. Demnach 
erschien am 30. März das Bundesgesetz, welches die Regie-
	        
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