1848 Das Vorparlament. 151
richt durch die Reihen, daß ein bewaffneter Pöbelhaufe
heranziehe, um alle Lauen und Halben aus der Versammlung
hinauszuwerfen; indessen hielt die Mehrheit fest zusammen,
und ein Antrag Hecker's auf Permanenz der Versammlung
bis zur Eröffnung des Parlaments gewann kaum ein Drittel
der Stimmen. Es war ein starker Ausdruck für die aller
Gewaltthat abgeneigte Gesinnung des deutschen Bürgerthums;
denn ohne Zweifel mußten diese freiwillig hergereisten Männer
für die Eifrigsten aller Liberalen gelten, und bewährten sich
auch als solche bei allen andern Beschlüssen der Versammlung.
Schleswig, Ost= und Westpreußen sollten fortan zum deutschen
Bunde gehören, und folglich Abgeordnete zum Parlamente
wählen; die gleiche Bestimmung über die Deutschen in Posen
wurde aus zarter Rücksicht auf die geliebten Polen der
Beschlußnahme des Parlaments vorbehalten; dafür aber wurde
die Herstellung Polens für eine heilige Pflicht der deutschen
Nation erklärt. Der Umstand, daß die Erfüllung dieser
Pflicht einen großen Krieg mit Rußland erforderte, machte
wenigstens den Republikanern kein Bedenken: im Gegentheil,
es erschien ihnen eine herrliche Sache, im Bunde mit den
französischen Brüdern zum Sturz des asiatischen Barbaren
und Führers aller Despoten auszuziehen. Zum Parlamente
sollten ferner nicht, wie der Bundestag beschlossen, je 700000,
sondern je 50000 Einwohner einen Abgeordneten nach all-
gemeinem gleichem Stimmrecht wählen. Sodann werde das
Parlament nicht nach dem letzten Bundesbeschlusse die Ver-
fassung mit den Regierungen vereinbaren, sondern es sei
(nach des Badensers Soiron Antrag) die Beschlußnahme über
die Verfassung einzig und allein der von dem Volke zu
wählenden, constituirenden Nationalversammlung zu überlassen.