Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

182 Nationalversammlung und Reichsverweser. 1848 
tarischer Allgewalt warnte. Darauf bestieg, unter athem- 
loser Spannung der Versammlung, Gagern die Tribüne, 
und rief nach kurzer Einleitung, in scharf bezeichnetem Gegen- 
satze zu seinem Freunde Mathy: ich thue einen kühnen Griff, 
und sage Ihnen, wir müssen die Centralgewalt selbst schaffen. 
Sofort ein Ausbruch tobendes Beifalls auf der Linken, der 
sich weithin bei den Mittelparteien fortsetzte. Gagern sprach 
weiter: wir müssen den Reichsverweser aus den höchsten 
Sphären nehmen, dann werden die Regierungen sich freuen, 
daß wir ihnen die Verlegenheit der Wahl abnehmen. Jetzt 
folgte Beifall auf der Rechten und unwilliges Murren der 
Radicalen. Viele meinten, Gagern würde mit der Auf- 
forderung schließen, den Erzherzog sofort als Reichsverweser 
auszurufen; auch haben wir gesehen, daß ihm der Gedanke 
nicht fremd war: aber die Haltung der Linken gegen die 
Erhebung eines Prinzen und der Arger der Rechten über 
den kühnen Griff war doch so augenfällig, daß Gagern den 
Vorschlag nicht wagte. In der Sache selbst aber hatte er 
den Sinn der Mehrheit getroffen; zwar folgten noch einige 
Tage unerquickliches Gezänkes zwischen den Parteien, am 
28. Juni aber kam das Gesetz über die Einsetzung der pro- 
visorischen Centralgewalt zum Abschluß. Wir wiederholen 
uns noch einmal seine wichtigsten Bestimmungen. 
Die Centralgewalt, hieß es, hat 
1. vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegen- 
heiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des 
deutschen Bundesstaats betreffen; 
2. die Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht 
zu übernehmen, und namentlich die Oberbefehlshaber derselben 
zu ernennen; ·
	        
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