Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Anerkennung Johann's durch die Regierungen. 187 
Sprache. Im Militärausschusse stellte ein österreichischer 
Oberst den Antrag, daß der Fahneneid der preußischen Regi- 
menter fortan dem Erzherzog geleistet werden sollte. So 
zog die Sehnsucht nach materieller Macht aus dem Gesetze 
vom 28. Juni die denkbar weitesten Folgerungen: Wider- 
stand gegen solche Ansprüche erwartete man an keiner Stelle, 
oder meinte, mit rascher Energie ihn brechen zu können. In 
der That beeilten sich die deutschen Regierungen, so verdrießlich 
ihnen auch der kühne Griff und das Gesetz vom 28. gewesen, 
ihre unbedingte Anerkennung einzusenden. Auch das neue 
preußische Ministerium Auerswald ließ das Verhalten Usedom's 
ungerügt und wünschte keinen Hader mit der Paulskirche; 
man empfand zwar schmerzlich die Ausschließung Preußens 
aus der Centralgewalt, hoffte aber von der Verwaltung des 
Erzherzogs das Beste, und gab also ungesäumt die Zustim- 
mung zu seiner Wahl; nur machte man den Vorbehalt, daß 
aus dem Verfahren der Nationalversammlung in diesem außer- 
ordentlichen Falle für die Zukunft keine Consequenzen gezogen 
werden möchten. Die einzigen Staaten, die sich renitent 
zeigten, waren Hannover und Bayern. König Ernst August 
ließ seinen Ständen amtlich erklären, er werde abdanken, 
wenn man an wesentliche Rechte seiner Krone greife; als 
darauf aber in der Paulskirche beantragt wurde, Hannover 
zum Reichsland zu machen, lenkte er ein, schickte einen Ge- 
sandten zur verehrenden Begrüßung des Erzherzogs nach 
Frankfurt, und schwieg dazu, daß der Gesandte ohne Auftrag 
die vom Parlamente geforderte Anerkennung des Gesetzes 
vom 28. Juni amtlich vollzog. Etwas später bequemte sich 
auch König Max von Bayern, der Anfangs dem preußischen 
Gesandten gesagt hatte, er werde bis auf den letzten Bluts-
	        
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