1848 Peucker's Rundschreiben. Preußens Antrag. 201
eindringliche Beschwerde an das Ministerium des Erzherzogs-
Reichsverwesers richtete. Der Beweis, daß Centralgewalt
und Parlament kein Mittel besaßen, die beiden Großmächte
zur Ausführung unliebsamer Beschlüsse zu nöthigen, war
damit erbracht.
Zu hindern also, was ihnen nicht gefiel, hatten die
Regierungen schon damals die Kraft wieder gewonnen. Jetzt
aber machte Preußen auch einen Versuch, in deutschen Ange-
legenheiten etwas zu schaffen, und dieser sollte dann einen
gleich gründlichen Mißerfolg erleben, wie Peucker's unglück-
liches Schreiben. Er war freilich von besonderer Art. Die
Centralgewalt sollte, wie wir sahen, mit Bevollmächtigten der
Einzelstaaten über Vollziehungsmaaßregeln thunlichst in's Ein-
vernehmen treten. Der preußische Minister, Rudolf von
Auerswald, welcher zu Preußens Vertretung Camphausen
ausersehen hatte, war der charakteristischen Ansicht, diese
Herren könnten nicht wohl als Geschäftscollegium zusammen-
wirken, sondern möchten gleichsam ein diplomatisches Corps
am Hofe des Reichsverwesers bilden. Allein völlig davon
verschieden war die Meinung des Königs. Wir werden sie
weiterhin noch näher kennen lernen; hier genügt die An-
führung, daß er sich ein Collegium der deutschen Könige
entweder anstatt oder neben dem Reichsverweser als eigent-
lichen Sitz der höchsten Gewalt in Deutschland dachte: auch
erinnern wir uns jener Reichswehrherzogthümer, in deren
jedem ein König den Militärbefehl über die kleinern Fürsten
seines Bezirkes erhalten sollte. Offenbar zur Anbahnung
derartiger Einrichtungen machte in einem Rundschreiben vom
17. Juli die preußische Regierung den übrigen deutschen Höfen
den Vorschlag, aus jenen Bevollmächtigten einen „Staaten-