Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Peucker's Rundschreiben. Preußens Antrag. 201 
eindringliche Beschwerde an das Ministerium des Erzherzogs- 
Reichsverwesers richtete. Der Beweis, daß Centralgewalt 
und Parlament kein Mittel besaßen, die beiden Großmächte 
zur Ausführung unliebsamer Beschlüsse zu nöthigen, war 
damit erbracht. 
Zu hindern also, was ihnen nicht gefiel, hatten die 
Regierungen schon damals die Kraft wieder gewonnen. Jetzt 
aber machte Preußen auch einen Versuch, in deutschen Ange- 
legenheiten etwas zu schaffen, und dieser sollte dann einen 
gleich gründlichen Mißerfolg erleben, wie Peucker's unglück- 
liches Schreiben. Er war freilich von besonderer Art. Die 
Centralgewalt sollte, wie wir sahen, mit Bevollmächtigten der 
Einzelstaaten über Vollziehungsmaaßregeln thunlichst in's Ein- 
vernehmen treten. Der preußische Minister, Rudolf von 
Auerswald, welcher zu Preußens Vertretung Camphausen 
ausersehen hatte, war der charakteristischen Ansicht, diese 
Herren könnten nicht wohl als Geschäftscollegium zusammen- 
wirken, sondern möchten gleichsam ein diplomatisches Corps 
am Hofe des Reichsverwesers bilden. Allein völlig davon 
verschieden war die Meinung des Königs. Wir werden sie 
weiterhin noch näher kennen lernen; hier genügt die An- 
führung, daß er sich ein Collegium der deutschen Könige 
entweder anstatt oder neben dem Reichsverweser als eigent- 
lichen Sitz der höchsten Gewalt in Deutschland dachte: auch 
erinnern wir uns jener Reichswehrherzogthümer, in deren 
jedem ein König den Militärbefehl über die kleinern Fürsten 
seines Bezirkes erhalten sollte. Offenbar zur Anbahnung 
derartiger Einrichtungen machte in einem Rundschreiben vom 
17. Juli die preußische Regierung den übrigen deutschen Höfen 
den Vorschlag, aus jenen Bevollmächtigten einen „Staaten-
	        
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