Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Ablehnung des preußischen Antrags. 203 
Kleinen in die Gruppen dieses Staatenraths nichts Anderes 
als der erste Schritt zu ihrer Annexion durch die Gruppen- 
führer sein würde. So angenehm diese Vorstellung den 
Mittelstaaten war, so heftig erhob sich auch bei ihnen ein 
Chorus der angeblich erlittenen Zurücksetzungen, würdig der 
blühendsten Zeiten des alten Bundestags. Bayern war ent- 
rüstet, daß man ihm im Staatenrathe nur eine Stimme zu- 
billige, während seine Macht es zu zweien berechtige, und 
daß man ihm keine Clienten zuweise, es also bei etwaigen 
Mediatisirungen leer ausgehen würde. Sachsen und Hannover, 
in dieser Hinsicht beruhigt, fanden, daß Osterreich und Preußen 
sich mit je zwei, anstatt drei Stimmen begnügen, also auf 
die feste Majorität im Staatenrathe verzichten sollten. Kur- 
hessen machte für seinen Beitritt die Bedingung, daß es in 
seiner Gruppe, zu der übrigens auch Waldeck gehören müsse, 
den bleibenden Vorsitz erhalte, und nicht mit Darmstadt zu 
alterniren habe. Darmstadt aber erbat sich vor Allem ein 
Gutachten von Gagern, und dieser erklärte das ganze System 
für absolut unzulässig. Ganz derselben Meinung war auch 
das Reichsministerium. Schmerling machte der Sache durch 
den runden Ausspruch ein Ende, daß der vorgeschlagene 
Staatenrath zu sehr an den Bundestag erinnere, um ange- 
nommen werden zu können; überhaupt würden ja die Be- 
vollmächtigten keinen Einfluß auf die Entschließungen der 
Centralgewalt auszuüben, sondern nur über die Art und 
Weise der Ausführung zu verhandeln haben. Die Höfe 
wechselten dann noch einige Briefe über den Gegenstand, in 
der Praxis blieb es bei Schmerling's Erklärung. 
Der klägliche Verlauf des kläglichen Unternehmens konnte 
nicht anders, als das Selbstgefühl der Centralgewalt erheblich
	        
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