Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

206 Verwicklungen. 1848 
und Geschäftsordnungshändeln überboten. Noch auf Monate 
hinaus war kein Ende abzusehen, und je gewissenhafter man 
zu arbeiten strebte, desto theilnahmloser sah die Bevölkerung 
diesem Mühsal der einst so gefeierten Versammlung zu. Es 
ist oft unvermeidlich, immer aber ein Schade auch für Parla— 
mente, wenn sie dem Rufe der Langweiligkeit verfallen. 
Übrigens war es der Nationalversammlung nicht vergönnt, 
ihre Sommertage ungestört der Erörterung der Grundrechte 
zu widmen. Theils die Linke, theils die auswärtige Politik 
veranlaßte Unterbrechungen, welche zwar die Geister wieder 
etwas erfrischten, den Zeitverlust aber vermehrten, und den 
Hader der Parteien schärften. Zwar herrschte allgemeine 
Einstimmigkeit, als man die wunderbaren Verhältnisse Lim— 
burgs besprach, welches zugleich deutsches Bundesland und 
holländische Provinz war und ganz und gar als solche ver- 
waltet wurde; alle Parteien stimmten für einen Beschluß, 
welcher die Regelung dieser Zustände für eine Obliegenheit 
der deutschen Reichsgewalt erklärte und das Reichsministerium 
zu den hier nöthigen Schritten aufforderte. Die schwache 
Seite des Beschlusses war nur der Mangel an Zwangsmitteln 
zu seiner Durchführung in der Hand des Ministeriums: immer 
war jedoch erfreulich die hier bethätigte Gesinnung, daß in 
keinem Bundeslande ein fremder Einfluß Anordnungen treffen 
dürfe, welche mit den Beschlüssen der deutschen Centralgewalt 
in Widerspruch ständen. Darüber gab es keine Meinungs- 
verschiedenheit in der Versammlung. Lebhaft aber platzten die 
Geister auf einander, als am 25. Juli eine große Polendebatte 
die Versammlung bewegte. Die preußische Regierung hatte, 
wie wir sahen, den überwiegend deutsch bevölkerten Theil der 
Provinz Posen von dem polnischen getrennt und durch den
	        
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