1848 Polendebatte. 207
damals allein zuständigen Bundestag ebenso wie Ost- und
Westpreußen in das Bundesgebiet aufnehmen lassen, das Vor-
parlament aber die Frage, ob hierin eine neue unzulässige
Theilung Polens liege, der Entscheidung der Nationalver-
sammlung zugewiesen. Es war kein schönes Zeichen von
geschichtlichem Wissen, sowie von Rechts= und Nationalgefühl,
daß eine angestrengte und leidenschaftliche Verhandlung von
dreitägiger Dauer zur Entscheidung der völlig klaren Frage
erforderlich war. Seit dem Erlaß des Bundesbeschlusses
gehörten jene Bezirke zu Deutschland; ihre Bewohner, ganz
überwiegend deutsches Stammes und beim letzten Aufstande
von den Polen schmählich mißhandelt, drängten sich in den
Verband des deutschen Reiches. Zweifellos waren sie also im
rechtlichen Besitze des activen und passiven Wahlrechts zum Par-
lament, und ihre Abgcordncten hatten genau denselben Anspruch
auf Zulassung, wie die Vertreter von Frankfurt, München oder
Berlin. Dies Alles war so einleuchtend, daß Robert Blum
einen offenen Widerspruch nicht wagte, sondern sich auf einen
Antrag beschränkte, die Beschlußnahme auszusetzen, bis die
Richtigkeit der von Preußen gezogenen Grenzlinie zwischen
deutschen und polnischen Bezirken durch Commissare der
Reichsgewalt geprüft sei. Zugleich aber erhob sich die Rede,
mit der er den Antrag einführte, zu der ganzen Höhe der
polnischen Frage im weitesten Sinne, zu den Verdiensten
Polens um die Civilisation und Freiheit Europas im Mittel-
alter, zu der Verruchtheit des durch die polnischen Theilungen
vollzogenen Völkermordes, zu Deutschlands heiliger Pflicht
und dringendem Interesse, sich durch Sühnung dieser Unthat
einen sichernden Schutzwall gegen Rußland zu erschaffen.
Sein entschiedenster Gegner war dieses Mal ein sonst sehr