220 Schleswig-Holstein. 1848
Sollte dann Dänemark feindselig gegen unsere Schifffahrt
auftreten, so müßten wir uns dafür in Jütland Entschädigung
erzwingen. Ein etwaiger Wunsch Dänemarks auf englische
Vermittlung sei nicht abzuweisen. Mit der provisorischen
Regierung der Herzogthümer (welche damals vom Bundestage
noch nicht anerkannt war) habe Wildenbruch nur privatim
zu verkehren, sich über die Stimmung derseben zu unter-
richten, an dem guten Willen Preußens für die deutsche
Sache keinen Zweifel zu lassen.
Das Alles war wohlgemeint, und zum Theil auch in
den Thatsachen begründet. Freilich aber hätte man bedenken
sollen, daß auch Kopenhagen seine Märzrevolution gehabt,
daß seitdem nicht die Minister vom Könige, sondern der
König von den Ministern abhängig war, daß diese Minister
aber einer Partei angehörten, welche im innersten Herzen
republikanisch gesinnt war und für das Bild einer skandinavischen
Union schwärmte, also gerade in den Momenten, welche die
Instruction zur Abschreckung von den Gewaltschritten gegen
Schleswig-Holstein hervorhob, den stärksten Anreiz zu deren
Fortsetzung fand. Wildenbruch verdarb die Sache dann
vollends, als er am 8. April den dänischen König in Sonder-
burg auf Alsen antraf und nach langen Gesprächen mit ihm
und dem Minister Grafen Knuth am Abend eine Note ein-
reichte, deren einzelne Sätze fast wörtlich aus der Instruction
entnommen waren, die aber durch Umstellungen und Aus-
lassungen den Sinn seiner Aufträge in das möglichst un-
günstige Licht rückte, bei den Dänen wirkungslos machte, in
deutschen Augen halb verrätherisch erscheinen ließ. Ohne alle
Beziehung auf die skandinavische Union begann er: Preußen
wünscht vor Allem die Herzogthümer ihrem König-Herzog zu