Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

234 Schleswig-Holstein. 1848 
hätte es einleuchten müssen, daß jede Verschleppung des 
Abschlusses lediglich eine Verschlechterung der Lage und eine 
Steigerung der feindlichen Forderungen herbeiführen konnte. 
Aber das Berliner Cabinet, eingeklemmt zwischen der 
Furcht vor den Mächten und der Rücksicht auf die Central- 
gewalt, zwischen den Klagen und Drohungen der Ostseestädte 
und der populären Strömung in Süddeutschland, fand den 
Muth nicht zu einem ganzen Entschlusse. Man genehmigte 
Wrangel's Verfahren, befahl aber keinen Kampf, sondern 
Fortdauer der factischen Waffenruhe, und richtete an den 
Reichsverweser das Gesuch um erneuerte Vollmacht zu Unter- 
handlungen im Namen des Reiches, und zwar auf Grundlage 
der Forderungen Wrangel's in Bellevue. Der Erzherzog er- 
klärte sich dazu unter Belobung der preußischen Friedensliebe 
bereit; das Reichsministerium stellte dann die Vollmacht aus, 
fügte derselben aber drei den Dänen äußerst widerwärtige 
Bedingungen hinzu und verfügte zugleich die schleunige Sen- 
dung von 30000 Mann süddeutscher Truppen zur Verstärkung 
der Wrangel'schen Armee. Diese Erschwerung des Friedens- 
werks wurde in Berlin höchst unwillig ausgenommen; es kam 
dazu der Verdruß über Peucker's unglückliche Huldigungs- 
parade, der sich nicht bloß am Hofe, sondern auch weit und 
breit im Lande fühlbar machte; genug, als jetzt ein neuer 
Unterhändler, General Below, nach Malmö abging, erhielt 
er am 11. August die Instruction, zwar die Forderungen der 
Reichsgewalt kräftig zu vertreten, zuletzt aber den Abschluß 
daran nicht scheitern zu lassen. Das Ergebniß einer so be- 
gonnenen Verhandlung läßt sich leicht ermessen. 
Zunächst erlebte man, wie unglücklich die Ablehnung des 
Malmber Entwurfs auf die fremden Mächte gewirkt hatte.
	        
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