234 Schleswig-Holstein. 1848
hätte es einleuchten müssen, daß jede Verschleppung des
Abschlusses lediglich eine Verschlechterung der Lage und eine
Steigerung der feindlichen Forderungen herbeiführen konnte.
Aber das Berliner Cabinet, eingeklemmt zwischen der
Furcht vor den Mächten und der Rücksicht auf die Central-
gewalt, zwischen den Klagen und Drohungen der Ostseestädte
und der populären Strömung in Süddeutschland, fand den
Muth nicht zu einem ganzen Entschlusse. Man genehmigte
Wrangel's Verfahren, befahl aber keinen Kampf, sondern
Fortdauer der factischen Waffenruhe, und richtete an den
Reichsverweser das Gesuch um erneuerte Vollmacht zu Unter-
handlungen im Namen des Reiches, und zwar auf Grundlage
der Forderungen Wrangel's in Bellevue. Der Erzherzog er-
klärte sich dazu unter Belobung der preußischen Friedensliebe
bereit; das Reichsministerium stellte dann die Vollmacht aus,
fügte derselben aber drei den Dänen äußerst widerwärtige
Bedingungen hinzu und verfügte zugleich die schleunige Sen-
dung von 30000 Mann süddeutscher Truppen zur Verstärkung
der Wrangel'schen Armee. Diese Erschwerung des Friedens-
werks wurde in Berlin höchst unwillig ausgenommen; es kam
dazu der Verdruß über Peucker's unglückliche Huldigungs-
parade, der sich nicht bloß am Hofe, sondern auch weit und
breit im Lande fühlbar machte; genug, als jetzt ein neuer
Unterhändler, General Below, nach Malmö abging, erhielt
er am 11. August die Instruction, zwar die Forderungen der
Reichsgewalt kräftig zu vertreten, zuletzt aber den Abschluß
daran nicht scheitern zu lassen. Das Ergebniß einer so be-
gonnenen Verhandlung läßt sich leicht ermessen.
Zunächst erlebte man, wie unglücklich die Ablehnung des
Malmber Entwurfs auf die fremden Mächte gewirkt hatte.