Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

276 Die Nationalversammlung und die Mächte. 1819 
Errichtung des Staatenhauses zustimmen werde, will der 
König nicht bezweifeln, es müßte denn die Majorität aus 
Thoren reinstes Wassers bestehen. — 
Schwarzenberg: solcher Thoren gibt es in Frankfurt gar viele. 
— „Hätte übrigens, fährt der König fort, das kaiser- 
liche Cabinet einen durchdachten Plan — 
Schwarzenberg: nein. 
durch den die Mißdeutung meiner Vorschläge gemildert — 
Schwarzenberg: man muß Alles gerade heraussagen und 40 000 
Mann bereit halten. 
— und die Zwvecke besser erreicht würden, so erkläre ich 
mich im Voraus bereit, dem kaiserlichen Plane mich mit 
tausend Freuden anzuschließen.“ 
Er kommt dann auf Schwarzenberg's Gruppensystem, 
was er lieber durch Reichskreise oder Reichswehr-Herzog- 
thümer bezeichnen möchte. Er könne sich dem Plane im All- 
gemeinen durchaus nicht widersetzen; nur die Verschmelzung 
der Kammern scheine schwierig, geeignet, die Empfindlichkeit 
der Fürsten zu reizen; es würde zu sehr an Mediatisirung 
streifen — 
Schwarzenberg: nicht mehr als das von Gagern Beabsichtigte. 
(Der König schreibt hier unter den Bericht: so wollen wir es eben 
auch gerade nicht machen.) 
— um so dringender sei die Ordnung der Reichswehr-Angele- 
genheit, welche der König dann im Einzelnen entwickelt, vier 
Reichsheere in Osterreich, vier in Preußen, zwei für Bayern, 
das eine in dessen eigenem Gebiet, das andere als Rhein- 
franken die bayerische Pfalz, beide Hessen, Nassau, Frank- 
furt, Luxemburg umfassend; das schwäbische Wehrherzogthum 
unter Württemberg umfasse Baden, Hohenzollern, Liechtenstein, 
das Wehrherzogthum Obersachsen unter dem Königreich
	        
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