Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

278 Die Nationalversammlung und die Mächte. 1849 
Schwarzenberg: auf militärischem am besten. 
Nachdem hiemit die Vorschläge für das Provisorium 
durchgesprochen sind, bemerkt der König: „ich gestehe zugleich, 
daß ich mich nicht im Stande fühle, schon jetzt ein deutliches 
Bild von dem definitiven Deutschland zu machen. An Bildern, 
an Wünschen mangelt es meiner Einbildungskraft nicht, jedoch 
gewiß an solchen, die ich für befähigt hielte, irgendwie schon 
heute von mir zur Beobachtung empfohlen zu werden. Ich 
werfe hier nur einen Gedanken hin, auf den sich am Ende 
alle meine Träume concentriren. Hier ist er.“ 
Folgt der Vorschlag eines Unterhauses des Reichstags, 
von den zweiten Kammern der Einzelstaaten nach Ständen 
und Classen erwählt — 
eines Oberhauses, bestehend aus den Gesandten der 
nicht königlichen Fürsten, aus den mediatisirten Standesherren 
und den Delegirten der ersten Kammern, soweit diese den 
großen Grundbesitz repräsentiren — · 
der Beibehaltung des Königs-Collegii auch im Definitivum. 
Darauf schließt der König: „Die Formel der Vereinigung 
der beiden Hauptmassen zu einem großen Ganzen, der Teutschen 
nämlich und der Osterreichischen, die jeder echte Teutsche 
als die Bedingung zu allem Guten ansieht, ferner das Ab- 
grenzen der Stellung der ersten Macht, Osterreich, zur Stellung 
der ohne jeden vernünftigen Rivalen bestehenden zweiten 
Macht, Preußen: das sind recht eigentliche Lebensfragen für 
das Bestehen, ja für die Möglichkeit des großen Ganzen. 
Die Lösung derselben erwarte ich vertrauensvoll von 
Conferenzen, nach deren baldigem Anfangich mich 
sehne. Diese Conferenzen müssen durch die Eintracht der 
beiden Großmächte nachdrucksvoll geleitet werden. Die
	        
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