fullscreen: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1819 Stellung Schwarzenberg's zu der Denkschrift. 279 
Identität „unserer“ Interessen gebietet die Eintracht; alte 
tief gewurzelte und echteste Freundschaft macht sie leicht. 
Diese Eintracht ist ein Segen Gottes und darum sieges- 
schwanger und siegesgewiß.“" — 
Schwerlich wird sich Charakter, Denk= und Handlungs- 
weise zweier historisch bedeutender Personen in schärferem 
Lichte zeigen können, als in diesem eigenartigen Document. 
Die Summe der königlichen Ausarbeitung war hienach: 
Die deutsche Verfassung ist nicht durch das Frankfurter 
Parlament allein, sondern durch dessen Zusammenwirken mit 
einem fürstlichen Staatenhause als Oberhaus und mit einem 
Königs-Collegium als Regierung zum Beschluß zu bringen. 
Das Staatenhaus hat außerdem die Aufgabe einer con- 
servativen Revision der einzelnen Landesverfassungen. 
Über den Inhalt der künftigen Reichsverfassung hat der 
König cinstweilen noch keine feste Ansicht, sondern nur traum- 
hafte Bilder. 
Der Traum, den er mittheilt, enthält einen Reichstag 
in zwei Häusern und wieder das Königs-Collegium als 
Exccutive. Ob auch hier Osterreich Sitz und Stimme haben 
soll, wird nicht gesagt. 
Um so bestimmter werden Conferenzen über das Ver- 
hältniß der beiden Hauptmassen, Deutschlands und Osterreichs, 
und die Stellung der beiden Hauptmächte, Preußens und 
Osterreichs, zu einander ersehnt, mit beiläufiger, aber ent- 
schiedener Abweisung der Gleichstellung Bayerns und Preußens. 
Wie Schwarzenberg über diese vertrauliche Mittheilung 
dachte, haben wir bercits aus seinen Zwischenbemerkungen 
entnehmen können. Bereits hatte er die Absicht, mit Gesammt- 
österreich in das neue Reich einzutreten, dem Frankfurter
	        
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