1849 Schwanken des Königs. 307
Am 29. März schrieb Camphausen aus Frankfurt: Die
Competenz der Nationalversammlung zur Kaiserwahl sei nicht
anzuerkennen, aber ihre Erklärung als die der gesetzlichen
Nationalvertretung zu ehren und zu achten, also etwa zu
antworten, daß Se. Majestät geneigt sei, als Schirmherr an
die Spitze des deutschen Bundesstaats zu treten, wenn und
so weit die deutschen Regierungen dies wünschen würden,
dann für den Complex der beitretenden Staaten die Wahlen zum
neuen Reichstag anzuordnen, mit welchem die durch den etwa
engern Umfang des Bundesstaats erforderlichen Anderungen
der Verfassung herbeizuführen wären. In einem weitern Schrei-
ben vom 30. März führte er dies noch näher im Einzelnen
aus. Man hätte sein System auf den Ausdruck zurückführen
können: Annahme der Reichsregierung durch den König unter
der Voraussetzung, daß das Reich nur durch die mit Einver-
ständniß beitretenden Staaten gebildet würde. Radowitz war
derselben Meinung, und ich vermuthe, daß auch Graf Bran-
denburg keine Antipathie dagegen gehabt hätte.
Allein dem Könige und dem Ministerium ging dies schon
zu weit. Der König wollte auch denjenigen Druck auf die
Fürsten vermeiden, der sich aus einer so bedingten Annahme
ergeben hätte. Er wollte vor Allem die Fürsten hören und
erst dann sich entscheiden. Nach diesen Erwägungen wurde
in einer vom Könige präsidirten Sitzung des Ministerraths
am 2. April (anwesend alle Minister mit Ausnahme des er-
krankten Herrn von Ladenberg) dem Monarchen der Entwurf
der Antwort an die Frankfurter Kaiserdeputation vorgelegt,
und von ihm mit sachlich bedeutungslosen Anderungen ge-
nehmigt. In einer längeren Rede sprach darauf der König
die Erwartung aus, die Minister würden an dem Inhalt der
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