1849 Ablehnung der Vorschläge durch Osterreich. 331
hoffte, sollte doch niemand zur Theilnahme gezwungen werden,
und so begann der Verfassungsentwurf mit dem Satze, das
Reich bestehe aus den Staaten, welche die Reichsverfassung
anerkennen. In jedem Falle aber wollte er mit den ab-
lehnenden Regierungen ein, wenn auch weiteres, immer aber
rechtlich festes Bundesverhältniß gesichert wissen, und so kam
er auf den unglückseligen Gedanken, sein ganzes Unternehmen
auf den Boden des alten Bundesrechts von 1815 zu stellen,
indem er als Legitimation für den neuen Bundesstaat den
Artikel 11 der alten Bundesacte anrief (das Recht der
deutschen Souveräne, Bündnißverträge aller Art abzu-
schließen, nur daß sie nicht gegen die Sicherheit des Bundes
gingen) und zugleich den Nichttheilnehmern alle ihre Rechte
aus den Verträgen von 1815 vorbehielt. Camphausen hatte
einige Wochen vorher darauf hingewiesen, daß durch die Be-
rufung des deutschen Parlaments und die Einsetzung der
constitutionellen Monarchie des Reichsverwesers die ganze
Bundesverfassung von 1815 in die Luft gesprengt sei, und
Preußen damit freie Bahn für seine neue Schöpfung habe.
Auch das Ministerium hatte die Richtigkeit dieses Schlusses
anerkannt; so weit aber wollte der König nicht gehen; er
meinte, es sei allerdings der Bundestag vernichtet, die davon
aber unabhängigen Bestimmungen der Bundesacte in Kraft
Leblieben. An sich that es seiner legitimistischen Gesinnung
wohl, die alten Verträge zum Ausgangspunkte seines Wirkens
zu nehmen: er sollte sehr bald erleben, welche Waffen er
damit seinen Gegnern in die Hände geliefert hatte.
Bei der allgemeinen Gährung, welche seit Anfang Mai
ganz Deutschland erfüllte, lag der Wunsch nahe, das liberale
Bürgerthum von der republikanischen Partei zu trennen und