Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Ablehnung der Vorschläge durch Osterreich. 331 
hoffte, sollte doch niemand zur Theilnahme gezwungen werden, 
und so begann der Verfassungsentwurf mit dem Satze, das 
Reich bestehe aus den Staaten, welche die Reichsverfassung 
anerkennen. In jedem Falle aber wollte er mit den ab- 
lehnenden Regierungen ein, wenn auch weiteres, immer aber 
rechtlich festes Bundesverhältniß gesichert wissen, und so kam 
er auf den unglückseligen Gedanken, sein ganzes Unternehmen 
auf den Boden des alten Bundesrechts von 1815 zu stellen, 
indem er als Legitimation für den neuen Bundesstaat den 
Artikel 11 der alten Bundesacte anrief (das Recht der 
deutschen Souveräne, Bündnißverträge aller Art abzu- 
schließen, nur daß sie nicht gegen die Sicherheit des Bundes 
gingen) und zugleich den Nichttheilnehmern alle ihre Rechte 
aus den Verträgen von 1815 vorbehielt. Camphausen hatte 
einige Wochen vorher darauf hingewiesen, daß durch die Be- 
rufung des deutschen Parlaments und die Einsetzung der 
constitutionellen Monarchie des Reichsverwesers die ganze 
Bundesverfassung von 1815 in die Luft gesprengt sei, und 
Preußen damit freie Bahn für seine neue Schöpfung habe. 
Auch das Ministerium hatte die Richtigkeit dieses Schlusses 
anerkannt; so weit aber wollte der König nicht gehen; er 
meinte, es sei allerdings der Bundestag vernichtet, die davon 
aber unabhängigen Bestimmungen der Bundesacte in Kraft 
Leblieben. An sich that es seiner legitimistischen Gesinnung 
wohl, die alten Verträge zum Ausgangspunkte seines Wirkens 
zu nehmen: er sollte sehr bald erleben, welche Waffen er 
damit seinen Gegnern in die Hände geliefert hatte. 
Bei der allgemeinen Gährung, welche seit Anfang Mai 
ganz Deutschland erfüllte, lag der Wunsch nahe, das liberale 
Bürgerthum von der republikanischen Partei zu trennen und
	        
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