336 Das Dreikönigsbündniß. 1849
wenn ein einziger deutscher Staat seinen Beitritt weigerte?
Wie gesagt, der preußischen Regierung erschien dies unglaub-
lich. Sie interpretirte also die Erklärung in dem einfachen
Sinne, daß die beiden Höfe schon jetzt Anträge auf Änderung
der Verfassung ankündigten, falls Bayern und Württemberg
dem Bündniß nicht beiträten — um später solche Anträge
nicht a limine mit der Bemerkung abgewiesen zu sehen, daß
die Verfassung ja gerade für einen solchen Fall bemessen und
hergerichtet sei. Man nahm hienach die Erklärung ohne
irgend eine Gegenäußerung zu den Acten.
Leider war dies ein neuer Irrthum Preußens. Sachsen
und Hannover hatten durchaus die Absicht, durch ihre Er-
klärung sich die Freiheit des Rücktritts vom Bündniß für den
Fall der bayerischen Ablehnung zu sichern. Ja noch mehr,
sie wußten schon damals sehr bestimmt, daß Bayern die hier
vorgelegte Verfassung nimmermehr nach freiem Willen an-
nehmen würdei), und kaum vierzehn Tage nach ihrer Unter-
zeichnung bereiteten sie schon den Kaiser Nikolaus auf ihren
Rücktritt vor2). Es war die List des Schwachen, welche hier
1) Hierüber lassen die übereinstimmenden Berichte der englischen
Gesandten in Hannover, Dresden und München, welche der englische
Minister dem Ritter Bunsen vertraulich mittheilte, nicht den geringsten
Zweifel. Vgl. Bunsen's Leben, deutsche Ausgabe, Band 3, Seite 15 ff.
Der Minister Friesen, Erinnerungen I, Seite 203, möchte jene Berichte
für unglaubwürdig erklären. Da der englische Gesandte in Dresden,
Forbes, berichtet, Beust habe, wie er ihm selbst gesagt, dem bayerischen
Minister von der Pfordten „einen Wink" gegeben, doch ja dem Bünd-
nisse nicht beizutreten, so bemerkt dagegen Friesen, solcher Winke habe
es wahrlich nicht bedurft; die Ansichten Pfordten's, der ja selbst kurz
zuvor ein sächsisches Ministerium verwaltet, seien in Dresden sehr genau
bekannt gewesen. Also —
2) So theilte es der Zar selbst dem preußischen Gesandten, General
von Rochow, mit.