1849 Der badische Aufstand. 337
ihre Rolle spielte. In diesem Augenblicke, wo einstweilen auf
Osterreichs Beschützung noch nicht zu rechnen war, wagten
die Höfe ihre Verwerfung der preußischen Vorschläge nicht
gerade heraus zu sagen; so hielten sie sich bei der Annahme
unter zweideutigen Worten eine Hinterthür offen, um in das
gegnerische Lager hinauszuschlüpfen, sobald die revolutionären
Stürme ausgetobt hätten. Für jetzt aber benahmen sie sich in
ihren Handlungen, als wenn jener Vorbehalt nie existirt
hätte. Am 30. Mai einigten sie sich mit Preußen über die
Einsetzung des Bundesschiedsgerichts zur Entscheidung poli-
tischer Streitigkeiten aller Art zwischen den verbündeten
Staaten; am 11. Juni waren sie einverstanden mit einer
Denkschrift zur Interpretation des Verfassungsentwurfs, wo
im ersten Abschnitt erläutert wurde, aus welchen Gründen
die Verfassung nicht wie die Frankfurter das ganze Gebiet
des alten Bundes dem neuen Reiche zuweise, sondern das
Reichsgebiet auf die freiwillig beitretenden Staaten beschränke,
und folglich auch zum Reichstag nur aus diesen Staaten die
Abgeordneten berufe. Wer konnte denken, daß hinter diesen
Bekanntmachungen ein geheimer Vorbehalt lauere, den Reichs-
tag zu verbieten und dem Bündniß den Rücken zu kehren,
wenn Bayern den Beitritt weigere?
Während dieser Conferenzen waren allmählich auch die
kriegerischen Maaßregeln gegen die Pfalz und Baden in Fluß
gekommen. Dort standen etwa 30000 Mann im Dienste der
Revolution, ein buntes Gemisch von Linientruppen, Volks-
wehren, fremden Freischaaren, mit lockerer Disciplin und Organi-
sation, nur theilweise schlagfertig und kampfbereit, erst in den
letzten Tagen durch den uns aus Posen bekannten Mieros-
lawski mit einigermaaßen fester Führung zusammen genommen.
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches I. 22