Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

338 Das Dreikönigsbündniß. 1849 
Auf der gegnerischen Seite brachte an dieser Stelle die 
Spannung zwischen Osterreich und Preußen bereits einen 
bittern Hader zum Ausbruch. Der Erzherzog-Reichsverweser 
hatte, wie wir sahen, nach Berlin seinen Wunsch gemeldet, 
von seinem Amte zurückzutreten, und der König sich darauf 
zur Übernahme der Centralgewalt bereit erklärt. Da Osterreich 
dies nicht zulassen wollte, so blieb nach höherer Weisung der 
Erzherzog auf seinem Posten; die preußische Regierung aber 
fand, daß mit dem Zerfalle der Nationalversammlung auch 
die von dieser in jeder Beziehung abhängige Gewalt des 
Reichsverwesers zerfallen sei; sie erklärte hienach dem Erz- 
herzog, daß sie zunächst die wichtige Frage des dänischen 
Kriegs und Friedens ausschließlich in ihre Hand genommen 
habe, und der Centralgewalt darauf keinen Einfluß mehr ver- 
statten werde. Als der Erzherzog darauf ärgerlich erwiderte, 
es sei seine Sache, den Zeitpunkt seines Rücktritts zu be- 
stimmen, er lasse sich von niemand aus seinem Amte ver- 
drängen, erfolgte ein Berliner Erlaß, der ihm in den höf- 
lichsten Formen ankündigte, daß man aus dem oben erwähnten 
Grunde sein Amt überhaupt nicht mehr als bestehend an- 
erkenne. Da zeigte sich, mit wie vorausschauender Schlauheit 
Herr von Schmerling die letzten Schritte des alten Bundes- 
tags geleitet, mit wie kurzsichtigem Eifer der überkluge Herr 
von Usedom ihn dabei unterstützt hatte. Das Reichsministerium 
erklärte dem preußischen Cabinet, der Erzherzog habe nicht 
bloß vom Parlamente eine neue Executivgewalt, sondern auch 
vom Bundestage dessen sämmtliche Rechte empfangen: diese 
zu halten und zu brauchen bis zur Einsetzung eines neuen 
Bundes--Centralorgans, sei er fest entschlossen. In Berlin 
war man entrüstet über diese Taschenspielerei, welche den durch
	        
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