Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

370 Der Gegenbund. 1850 
setzung der Unionsregierung, unter dem Vorbehalte, dem- 
nächst auf die Revisionsbeschlüsse des Parlaments zurück zu 
kommen. Gegen ein solches Verfahren stand keinem der ver- 
bündeten Staaten ein Einspruchsrecht zu; war aber auf diese 
Art die Union verwirklicht, so hatte die Unionsregierung das 
Recht und die Pflicht, jede Regung eines treulosen Abfalls 
mit allen Mitteln des Bundesgerichts und der Execution zu 
erdrücken. Es war die einzig zutreffende und ehrenhafte 
Antwort auf Schwarzenberg's rechtlose Offensive. 
Allein die ganze Natur des Königs sträubte sich gegen 
ein solches Verfahren. Trotz aller Beleidigungen wollte er 
in so einschneidender Weise die alte Bundesfreundschaft mit 
Osterreich nicht zerreißen. Noch weniger mochte er sich von 
seinem ursprünglichen Grundsatz trennen, nur freiwillig bei- 
tretende Mitglieder um sich sehen zu wollen, einem Grund- 
satz, der ohne Zweifel seinen guten Sinn bei der Frage des 
Eintritts in den Bund hatte, aber nach der Verwirklichung 
der Unionsverfassung natürlich sinnlos wurde. Ein für alle 
Male hatte er erklärt, mit der ungeänderten Verfassung vom 
26. Mai nicht regieren zu wollen; bei diesem Entschlusse 
blieb er auch jetzt: nicht die ungeänderte, sondern die Ver- 
fassung, wie sie vom Parlamente revidirt war, sollte den 
Bundesgenossen zur Annahme empfohlen werden. Dann 
hatte aber jede der verbündeten Regierungen das Recht, 
gegen jeden veränderten Artikel Einspruch zu erheben; die 
Ausführung der Verfassung konnte erst erfolgen, wenn alle 
Anderungen von allen Regierungen angenommen waren. 
Das war gleichbedeutend mit einer Vertagung bis zum Be- 
ginne des tausendjährigen Reiches. 
Um seine traurige Entschließung äußerlich mit dem
	        
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