Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

378 Russische Einwirkung. 1849 
Dänemark ausschließlich in seine eigene Hand nahm. Damit 
wurde auch Bunsen, welcher dem Ministerium zu kriegerisch 
gesinnt war, seiner Thätigkeit auf diesem Felde enthoben, 
und der Sitz der Verhandlung, stets unter englischer Ver- 
mittlung, von London nach Berlin verlegt. Es gelang dem 
englischen Einflusse, in Kopenhagen die Sendung des ge- 
mäßigtsten der dänischen Staatsmänner, des Herrn von Reedtz, 
zu dieser Unterhandlung zu erlangen, und dadurch eine 
raschere Annäherung der Parteien zu bewirken. 
Sehr bald vereinigte man sich über die allgemeine Friedens- 
basis der legislativen und administrativen Selbständigkeit 
Schleswigs, wobei Preußen sich einen Zusatz Palmerston's: 
unbeschadet seiner politischen Union mit der dänischen Krone, 
gefallen ließ, Reedtz aber auf die Anerkennung der Unauf- 
löslichkeit dieser Union verzichtete. Hier wäre nun von ent- 
scheidender Wichtigkeit eine genaue Feststellung der Angelegen- 
heiten gewesen, welche von Schleswig selbständig zu behandeln, 
und welche kraft der Union als gemeinsame Reichssachen zu 
betrachten wären. Allein bei dieser Erörterung wuchsen 
Schritt auf Schritt die Differenzen und Schwierigkeiten, so 
daß Reedtz endlich beantragte, die ganze Frage, welche die 
vollständige Ausarbeitung einer Verfassung für Schleswig in 
sich schließe, auf die künftige Verhandlung des definitiven 
Friedens zu vertagen. Was den neuen Waffenstillstand betraf, 
so war man sogleich einig, ihn zunächst bis zum Ende des 
Jahres, und dann, so lange keine Kündigung erfolge, weiter 
fortlaufend festzustellen. Preußen gestand hier zu, daß bis 
zum Friedensschluß Schleswig eine abgesonderte Verwaltung 
erhalten sollte; dafür räumte Dänemark ein, daß diese einer 
gemischten Commission, einem preußischen, einem dänischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.