1850 Schwarzenberg's Versöhnungsplan. 399
als unvermeidliche Ehrensache zu schildern. Gerade damit
aber beschworen sie die Gefahr, die sie verhüten wollten,
herauf. Schon in Warschau hörten wir den Fürsten äußern:
das Beste wäre, wenn Osterreich und Preußen vereinigt dem
übrigen Deutschland das Gesetz vorschrieben. In demselben
Sinne redete er mit dem Grafen Beenstorff, als ihm dieser
am 8. Juli die preußische Depesche vom 2. mittheilte. „Ihr
erklärt uns, sagte er, daß die Unionsverfassung nicht eher in
das Leben treten soll, als bis sie mit der Verfassung des
weitern Bundes in Einklang gesetzt, also einer neuen Re-
vision. unterzogen worden sei. Es ist also klar, daß Ihr
selbst bei dem zusammengeschmolzenen Umfang der Union die
Verfassung vom 26. Mai nicht mehr als anwendbar für sie
betrachtet: was kann Euch noch abhalten, diese von Euch
nicht herbeigeführte Thatsache anzuerkennen und auszusprechen,
daß die Union eine andere Verfassung erhalten muß? Damit
wäre das einzige Hinderniß für unsere Verständigung beseitigt.
Denn wir erheben keine Einwendung gegen jede Union.
Schließt Schutz= und Trutzbündnisse mit deutschen Fürsten,
so viel Ihr wollt; richtet dafür auch ein gemeinsames Par-
lament ein, wir haben nichts dagegen. Nur eine Union,
welche durch ihre Verfassung ankündigt, deutsches Reich zu
sein oder werden zu wollen, und folglich uns aus Deutsch-
land hinaus zu drängen, können wir unter keinen Umständen
zulassen."“
Unter dieser Voraussetzung bot er nun ein Interim an,
in welchem Osterreich und Preußen allein die Executive
bilden, an der Beschlußfassung aber alle deutschen Staaten
nach dem Stimmenverhältniß des alten Bundesplenums An-
theil nehmen würden. Dies Provisorium dauere fort bis